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+Artikel 29 5 |
Artikel 29 5(5) In dem in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt werden aus den in Artikel 35 aufgeführten Gegenmaßnahmen die spezifischen Gegenmaßnahmen ermittelt, die die von ein jedem Drittland ausgehenden spezifischen Risiken mindern. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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