+Artikel 25 (1)
|
Artikel 25 (1)
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung gilt die Verordnung (EU) 2016/679. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung durch die Kommission oder die EBA gilt die Verordnung (EU) 2018/1725.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|