+ORP.2.A4 Festlegung von Regelungen für den Einsatz von Fremdpersonal (B)

ORP.2.A4 Festlegung von Regelungen für den Einsatz von Fremdpersonal (B)

Wird externes Personal beschäftigt, MUSS dieses wie alle eigenen Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden, geltende Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen einzuhalten. Fremdpersonal, das kurzfristig oder einmalig eingesetzt wird, MUSS in sicherheitsrelevanten Bereichen beaufsichtigt werden. Bei längerfristig beschäftigtem Fremdpersonal MUSS dieses wie die eigenen Mitarbeitenden in seine Aufgaben eingewiesen werden. Auch für diese Mitarbeitende MUSS eine Vertretungsregelung eingeführt werden. Verlässt das Fremdpersonal die Institution, MÜSSEN Arbeitsergebnisse wie bei eigenem Personal geregelt übergeben und eventuell ausgehändigte Zugangsberechtigungen zurückgegeben werden.

1. Επισκόπηση

Τίτλος Πρότυπο

1.1 Παραπομπές

1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις

1.3 Σχετικοί κανονισμοί

2. Εντοπισμένες απαιτήσεις

Απαιτήσεις
Πηγή Απαίτηση

3. Σχετικοί κανονισμοί

Κανονισμοί
Πηγή Κανονισμός

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