+INF.2.A9 Einsatz einer Lösch- oder Brandvermeidungsanlage (B) [Haustechnik]
|
INF.2.A9 Einsatz einer Lösch- oder Brandvermeidungsanlage (B) [Haustechnik]
In einem Rechenzentrum MUSS entweder eine Lösch- oder Brandvermeidungsanlage nach aktuellem Stand der Technik installiert sein oder durch technische (insbesondere durch eine flächendeckende Brandfrüherkennung, siehe INF.2.A17 Brandfrüherkennung) und organisatorische Maßnahmen (geschultes Personal und Reaktionspläne für Meldungen der Brandfrüherkennung) sichergestellt sein, dass unmittelbar (innerhalb von maximal 3 Minuten) auf Meldungen der Brandfrüherkennung mit schadensminimierenden Maßnahmen reagiert wird. In Serverräumen ohne Lösch- oder Brandvermeidungsanlage MÜSSEN Handfeuerlöscher mit geeigneten Löschmitteln in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein. Es MUSS beachtet werden, dass darüber hinausgehende baurechtliche Anforderungen hinsichtlich der Ausstattung mit Handfeuerlöschern davon unberührt bleiben. Die Feuerlöscher MÜSSEN so angebracht werden, dass sie im Brandfall leicht zu erreichen sind. Jeder Feuerlöscher MUSS regelmäßig geprüft und gewartet werden. Alle Mitarbeitenden, die ein Rechenzentrum oder einen Serverraum betreten dürfen, MÜSSEN in die Benutzung der Handfeuerlöscher eingewiesen werden.
1. Επισκόπηση
1.1 Παραπομπές
1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις
1.3 Σχετικοί κανονισμοί
2. Εντοπισμένες απαιτήσεις
3. Σχετικοί κανονισμοί
Κανονισμοί
| Πηγή |
Κανονισμός |
Συνδεδεμένα ζητήματα
|