Werden Fahrzeuge ausgesondert, können diese mit allen verbauten IT-Komponenten oder mit einem Teil davon veräußert werden. Hierdurch können Fremdpersonen auf die IT-Komponenten zugreifen und so auf interne Informationen oder personenbezogene Daten rückschließen, wie zum Beispiel gespeicherte Telefonnummern. Außerdem können institutionseigene Komponenten wie SIM-Karten oder Kryptomodule in den Fahrzeugen verbleiben. Somit würden die nachfolgenden Besitzenden ungewollt Zugang zu diesen erhalten und könnten beispielsweise Informationen aus diesen Komponenten auslesen (wie z. B. Telefonnummern von der SIM-Karte) und widerrechtlich verwenden.