+Artikel 10 (9)

Artikel 10 (9)

Dienen bei einem Kreditvertrag vom Verbraucher geleistete Zahlungen nicht der unmittelbaren Tilgung seiner Schuld im Verhältnis zum Gesamtkreditbetrag, sondern der Bildung von Kapital innerhalb der Zeiträume und zu den Bedingungen, die im Kreditvertrag oder in einem Zusatzvertrag vorgesehen sind, so nehmen der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler eine klare und prägnante Erklärung in die vorvertraglichen Informationen nach Absatz 1 auf, aus der hervorgeht, dass solche Kreditverträge keine Garantie für die Rückzahlung des aufgrund des Kreditvertrags in Anspruch genommenen Gesamtkreditbetrags vorsieht, es sei denn, eine solche Garantie wird ausdrücklich gegeben.

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Τίτλος Κανονισμός

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