+BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
---+BTO 1.2.3 Tz 1
---+BTO 1.2.3 Tz 2
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BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
1. Επισκόπηση
| Τίτλος |
Κανονισμός |
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BTO 1.2.3 Tz 1
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Für die Kreditbearbeitung sind prozessabhängige Kontrollen einzurichten, die gewährleisten, dass die Vorgaben der Organisationsrichtlinien eingehalten werden. Die Kontrollen können auch im Rahmen des üblichen Vier-Augen-Prinzips erfolgen.
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BTO 1.2.3 Tz 2
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Insbesondere ist zu kontrollieren, ob die Kreditentscheidung entsprechend der festgelegten Kompetenzordnung erfolgte und ob vor der Valutierung die Voraussetzungen bzw. Auflagen aus dem Kreditvertrag erfüllt sind.
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1.1 Παραπομπές
1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις
1.3 Σχετικά πρότυπα
2. Εντοπισμένες απαιτήσεις
3. Σχετικά πρότυπα
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