+CON.3 Datensicherungskonzept
---+CON.3.G1 Fehlende Datensicherung
---+CON.3.G2 Fehlende Wiederherstellungstests
---+CON.3.G3 Ungeeignete Aufbewahrung der Speichermedien für die Datensicherungen
---+CON.3.G4 Fehlende oder unzureichende Dokumentation
---+CON.3.G5 Missachtung gesetzlicher Vorschriften
---+CON.3.G6 Unsichere Anbieter für Online-Datensicherungen
---+CON.3.G7 Ungenügende Speicherkapazitäten
---+CON.3.G8 Unzureichendes Datensicherungskonzept
---+CON.3.G9 Ungenügende Datensicherungsgeschwindigkeit
---+CON.3.G10 Ransomware
---+CON.3.A1 Erhebung der Einflussfaktoren für Datensicherungen (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
---+CON.3.A2 Festlegung der Verfahrensweisen für die Datensicherung (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
---+CON.3.A4 Erstellung von Datensicherungsplänen (B) [IT-Betrieb]
---+CON.3.A5 Regelmäßige Datensicherung (B) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
---+CON.3.A12 Sichere Aufbewahrung der Speichermedien für die Datensicherungen (B) [IT-Betrieb]
---+CON.3.A14 Schutz von Datensicherungen (B) [IT-Betrieb]
---+CON.3.A15 Regelmäßiges Testen der Datensicherungen (B) [IT-Betrieb]
---+CON.3.A6 Entwicklung eines Datensicherungskonzepts (S) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
---+CON.3.A7 Beschaffung eines geeigneten Datensicherungssystems (S) [IT-Betrieb]
---+CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]
---+CON.3.A13 Einsatz kryptografischer Verfahren bei der Datensicherung (H) [IT-Betrieb]

CON.3 Datensicherungskonzept

Einleitung

Institutionen speichern immer mehr Daten und sind gleichzeitig immer stärker auf sie angewiesen. Gehen Daten verloren, z. B. durch defekte Hardware, Malware oder versehentliches Löschen, können gravierende Schäden entstehen. Dies kann klassische IT-Systeme, wie Server oder Clients betreffen. Aber auch Router, Switches oder IoT-Geräte können schützenswerte Informationen, wie Konfigurationen, speichern. Deswegen umfasst der Begriff IT-System in diesem Baustein alle Formen von IT-Komponenten, die schützenswerte Informationen speichern.

Durch regelmäßige Datensicherungen lassen sich Auswirkungen von Datenverlusten minimieren. Eine Datensicherung soll gewährleisten, dass durch einen redundanten Datenbestand der Betrieb der Informationstechnik kurzfristig wiederaufgenommen werden kann, wenn Teile des aktiv genutzten Datenbestandes verloren gehen. Das Datensicherungskonzept nimmt somit auch eine zentrale Rolle in der Notfallplanung ein. Die wesentlichen Anforderungen der Notfallplanung, wie der maximal zulässige Datenverlust (Recovery Point Objective, RPO), sollten in dem Datensicherungskonzept berücksichtigt werden.

Zu einem vollständigen Datensicherungskonzept gehört nicht nur der Aspekt, wie Datensicherungen präventiv erstellt werden (Backup), sondern auch, wie angefertigte Datensicherungen auf dem Ursprungssystem wiederhergestellt werden (Restore). Für eine Datensicherung können die unterschiedlichsten Lösungen eingesetzt werden, wie beispielsweise:

  • Storage-Systeme,
  • Bandlaufwerke,
  • mobile Wechseldatenträger (USB-Sticks oder externe Festplatten),
  • optische Datenträger sowie
  • Online-Lösungen.

Diese Lösungen werden im Folgenden als Speichermedien für die Datensicherung zusammengefasst. Dem gegenüber werden Datenspiegelungen über RAID-Systeme nicht als Datensicherung verstanden, da die gespiegelten Daten simultan verändert werden. Das bedeutet, dass eine Datenspiegelung über ein RAID-System zwar einem Ausfall durch einen Hardwaredefekt einzelner Datenträger vorbeugen kann, sie kann jedoch nicht vor einem unbeabsichtigten Überschreiben oder einer Infektion mit Schadsoftware schützen.

Zielsetzung

Ziel dieses Bausteins ist es, aufzuzeigen, wie Institutionen ein Datensicherungskonzept erstellen können und wie sie anhand dessen ihre Daten angemessen gegen einen Datenverlust absichern können.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein CON.3 Datensicherungskonzept ist einmal auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden.

Der Baustein beschreibt grundsätzliche Anforderungen, die zu einem angemessenen Datensicherungskonzept beitragen. Nicht behandelt werden Anforderungen an die Aufbewahrung und Erhaltung von elektronischen Dokumenten für die Langzeitspeicherung. Diese finden sich im Baustein OPS.1.2.2 Archivierung.

Dieser Baustein behandelt auch keine systemspezifischen und anwendungsspezifischen Eigenschaften von Datensicherungen. Die systemspezifischen und anwendungsspezifischen Anforderungen an das Datensicherungskonzept werden in den entsprechenden Bausteinen der Schichten NET Netze und Kommunikation, SYS IT-Systeme und APP Anwendungen ergänzt.

Für das Löschen und Vernichten von Datensicherungen muss der Baustein CON.6 Löschen und Vernichten berücksichtigt werden.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) nennt in der Norm ISO/IEC 27002:2013 unter „12.3 Backup“ Anforderungen an ein Datensicherungskonzept.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) hat eine Anleitung zur Durchführung von Datensicherungen in seiner Publikation „Leitfaden Backup / Recovery / Disaster Recovery“ erstellt.

Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel „SY2.3 Backup“ Vorgaben für Datensicherungen.

Das National Institute of Standards and Technology stellt Anforderungen an Backups in der „CP-9 Information System Backup“ der Veröffentlichung „NIST Special Publication 800-53“ zur Verfügung.

1. Overview

Summary Standard
CON.3.A1 Erhebung der Einflussfaktoren für Datensicherungen (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]

Der IT-Betrieb MUSS für jedes IT-System und darauf ausgeführten Anwendungen die Rahmenbedingungen für die Datensicherung erheben. Dazu MÜSSEN die Fachverantwortlichen für die Anwendungen ihre Anforderungen an die Datensicherung definieren. Der IT-Betrieb MUSS mindestens die nachfolgenden Rahmenbedingungen mit den Fachverantwortlichen abstimmen:

  • zu sichernde Daten,
  • Speichervolumen,
  • Änderungsvolumen,
  • Änderungszeitpunkte,
  • Verfügbarkeitsanforderungen,
  • Vertraulichkeitsanforderungen,
  • Integritätsbedarf,
  • rechtliche Anforderungen,
  • Anforderungen an das Löschen und Vernichten der Daten sowie
  • Zuständigkeiten für die Datensicherung.

Die Einflussfaktoren MÜSSEN nachvollziehbar und auf geeignete Weise festgehalten werden. Neue Anforderungen MÜSSEN zeitnah berücksichtigt werden.

CON.3.A2 Festlegung der Verfahrensweisen für die Datensicherung (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]

Der IT-Betrieb MUSS Verfahren festlegen, wie die Daten gesichert werden.

Für die Datensicherungsverfahren MÜSSEN Art, Häufigkeit und Zeitpunkte der Datensicherungen bestimmt werden. Dies MUSS wiederum auf Basis der erhobenen Einflussfaktoren und in Abstimmung mit den jeweiligen Fachverantwortlichen geschehen. Auch MUSS definiert sein, welche Speichermedien benutzt werden und wie die Transport- und Aufbewahrungsmodalitäten ausgestaltet sein müssen. Datensicherungen MÜSSEN immer auf separaten Speichermedien für die Datensicherung gespeichert werden. Besonders schützenswerte Speichermedien für die Datensicherung SOLLTEN nur während der Datensicherung und Datenwiederherstellung mit dem Netz der Institution oder dem Ursprungssystem verbunden werden.

In virtuellen Umgebungen sowie für Storage-Systeme SOLLTE geprüft werden, ob das IT-System ergänzend durch Snapshot-Mechanismen gesichert werden kann, um hierdurch mehrere schnell wiederherstellbare Zwischenversionen zwischen den vollständigen Datensicherungen zu erstellen.

CON.3.A4 Erstellung von Datensicherungsplänen (B) [IT-Betrieb]

Der IT-Betrieb MUSS Datensicherungspläne je IT-System oder Gruppe von IT-Systemen auf Basis der festgelegten Verfahrensweise für die Datensicherung erstellen. Diese MÜSSEN festlegen, welche Anforderungen für die Datensicherung mindestens einzuhalten sind. Die Datensicherungspläne MÜSSEN mindestens eine kurze Beschreibung dazu enthalten:

  • welche IT-Systeme und welche darauf befindlichen Daten durch welche Datensicherung gesichert werden,
  • in welcher Reihenfolge IT-System und Anwendungen wiederhergestellt werden,
  • wie die Datensicherungen erstellt und wiederhergestellt werden können,
  • wie lange Datensicherungen aufbewahrt werden,
  • wie die Datensicherungen vor unbefugtem Zugriff und Überschreiben gesichert werden,
  • welche Parameter zu wählen sind sowie
  • welche Hard- und Software eingesetzt wird.
CON.3.A5 Regelmäßige Datensicherung (B) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]

Regelmäßige Datensicherungen MÜSSEN gemäß den Datensicherungsplänen erstellt werden. Alle Mitarbeitenden MÜSSEN über die Regelungen zur Datensicherung informiert sein. Auch MÜSSEN sie darüber informiert werden, welche Aufgaben sie bei der Erstellung von Datensicherungen haben.

CON.3.A12 Sichere Aufbewahrung der Speichermedien für die Datensicherungen (B) [IT-Betrieb]

Die Speichermedien für die Datensicherung MÜSSEN räumlich getrennt von den gesicherten IT-Systemen aufbewahrt werden. Sie SOLLTEN in einem anderen Brandabschnitt aufbewahrt werden. Der Aufbewahrungsort SOLLTE so klimatisiert sein, dass die Datenträger entsprechend der zeitlichen Vorgaben des Datensicherungskonzepts aufbewahrt werden können.

CON.3.A14 Schutz von Datensicherungen (B) [IT-Betrieb]

Die erstellten Datensicherungen MÜSSEN in geeigneter Weise vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Hierbei MUSS insbesondere sichergestellt werden, dass Datensicherungen nicht absichtlich oder unbeabsichtigt überschrieben werden können. IT-Systeme, die für die Datensicherung eingesetzt werden, SOLLTEN einen schreibenden Zugriff auf die Speichermedien für die Datensicherung nur für autorisierte Datensicherungen oder autorisierte Administrationstätigkeiten gestatten. Alternativ SOLLTEN die Speichermedien für die Datensicherung nur für autorisierte Datensicherungen oder autorisierte Administrationstätigkeiten mit den entsprechenden IT-Systemen verbunden werden.

CON.3.A15 Regelmäßiges Testen der Datensicherungen (B) [IT-Betrieb]

Es MUSS regelmäßig getestet werden, ob die Datensicherungen wie gewünscht funktionieren, vor allem, ob gesicherte Daten einwandfrei und in angemessener Zeit zurückgespielt werden können.

CON.3.A6 Entwicklung eines Datensicherungskonzepts (S) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]

Die Institution SOLLTE ein Datensicherungskonzept erstellen, dass mindestens die nachfolgenden Punkte umfasst:

  • Definitionen zu wesentlichen Aspekten der Datensicherung (z. B. unterschiedliche Verfahrensweisen zur Datensicherung),
  • Gefährdungslage,
  • Einflussfaktoren je IT-System oder Gruppe von IT-Systemen,
  • Datensicherungspläne je IT-System oder Gruppe von IT-Systemen sowie
  • relevante Ergebnisse des Notfallmanagements/BCM, insbesondere die Recovery Point Objective (RPO) je IT-System oder Gruppe von IT-Systemen.

Der IT-Betrieb SOLLTE das Datensicherungskonzept mit den jeweiligen Fachverantwortlichen der betreffenden Anwendungen abstimmen. Wird ein zentrales Datensicherungssystem für die Sicherung der Daten eingesetzt, SOLLTE beachtet werden, dass sich aufgrund der Konzentration der Daten ein höherer Schutzbedarf ergeben kann. Datensicherungen SOLLTEN regelmäßig gemäß dem Datensicherungskonzept durchgeführt werden.

Das Datensicherungskonzept selbst SOLLTE auch in einer Datensicherung enthalten sein. Die im Datensicherungskonzept enthaltenen technischen Informationen, um Systeme und Datensicherungen wiederherzustellen (Datensicherungspläne), SOLLTEN in der Art gesichert werden, dass sie auch verfügbar sind, wenn die Datensicherungssysteme selbst ausfallen.

Die Mitarbeitenden SOLLTEN über den Teil des Datensicherungskonzepts unterrichtet werden, der sie betrifft. Regelmäßig SOLLTE kontrolliert werden, ob das Datensicherungskonzept korrekt umgesetzt wird.

CON.3.A7 Beschaffung eines geeigneten Datensicherungssystems (S) [IT-Betrieb]

Bevor ein Datensicherungssystem beschafft wird, SOLLTE der IT-Betrieb eine Anforderungsliste erstellen, nach der die am Markt erhältlichen Produkte bewertet werden. Die angeschafften Datensicherungssysteme SOLLTEN die Anforderungen des Datensicherungskonzepts der Institution erfüllen.

CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]

Wenn für die Datensicherung ein Online-Speicher genutzt werden soll, SOLLTEN mindestens folgende Punkte vertraglich geregelt werden:

  • Gestaltung des Vertrages,
  • Ort der Datenspeicherung,
  • Vereinbarungen zur Dienstgüte (SLA), insbesondere in Hinsicht auf die Verfügbarkeit,
  • geeignete Authentisierungsmethoden für den Zugriff,
  • Verschlüsselung der Daten auf dem Online-Speicher sowie
  • Verschlüsselung auf dem Transportweg.

Zudem SOLLTEN Sicherungssystem und Netzanbindung so beschaffen sein, dass die zulässigen Sicherungs- bzw. Wiederherstellungszeiten nicht überschritten werden.

CON.3.A13 Einsatz kryptografischer Verfahren bei der Datensicherung (H) [IT-Betrieb]

Um die Vertraulichkeit der gesicherten Daten zu gewährleisten, SOLLTE der IT-Betrieb alle Datensicherungen verschlüsseln. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass sich die verschlüsselten Daten auch nach längerer Zeit wieder einspielen lassen. Verwendete kryptografische Schlüssel SOLLTEN mit einer getrennten Datensicherung geschützt werden.

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

Linked Issues