+SYS.3.2.1.A29 Verwendung eines institutionsbezogenen APN (H)

SYS.3.2.1.A29 Verwendung eines institutionsbezogenen APN (H)

Es SOLLTE geprüft werden, ob ein institutionsbezogener Zugangspunkt zum Mobilfunknetz (APN, Access Point Name) zur Eingrenzung des erlaubten Geräte-Pools verwendet werden kann. Alle Geräte, die diesen APN verwenden, SOLLTEN vom Mobilfunk-Provider einen mit der Institution abgestimmten IP-Adressbereich erhalten. Für die Authentisierung SOLLTE ein komplexes Passwort mit maximal 64 Stellen mit dem Mobilfunk-Provider vereinbart werden. Beim Einsatz eines institutionsbezogenen APN SOLLTE die Authentisierung auf Basis des Protokolls CHAP realisiert werden.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

Linked Issues