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+INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz ---+INF.8.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für den häuslichen Arbeitsplatz ---+INF.8.G2 Unbefugter Zutritt zu schutzbedürftigen Räumen des häuslichen Arbeitsplatzes ---+INF.8.G3 Beeinträchtigung der IT-Nutzung durch ungünstige Arbeitsbedingungen am häuslichen Arbeitsplatz ---+INF.8.G4 Ungesicherter Akten- und Datenträgertransport ---+INF.8.G5 Ungeeignete Entsorgung der Datenträger und Dokumente ---+INF.8.G6 Manipulation oder Zerstörung von IT, Zubehör, Informationen und Software am häuslichen Arbeitsplatz ---+INF.8.G7 Erhöhte Diebstahlgefahr am häuslichen Arbeitsplatz ---+INF.8.A1 Sichern von dienstlichen Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz (B) ---+INF.8.A2 Transport von Arbeitsmaterial zum häuslichen Arbeitsplatz (B) ---+INF.8.A3 Schutz vor unbefugtem Zutritt am häuslichen Arbeitsplatz (B) ---+INF.8.A4 Geeignete Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes (S) ---+INF.8.A5 Entsorgung von vertraulichen Informationen am häuslichen Arbeitsplatz (S) ---+INF.8.A6 Umgang mit dienstlichen Unterlagen bei erhöhtem Schutzbedarf am häuslichen Arbeitsplatz (H) |
INF.8 Häuslicher ArbeitsplatzEinleitungTelearbeitende, freie Mitarbeitende oder Selbstständige arbeiten typischerweise von häuslichen Arbeitsplätzen aus. Im Gegensatz zum Arbeitsplatz im Büro nutzen diese Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz in der eigenen Immobilie. Dabei muss ermöglicht werden, dass die berufliche Umgebung hinreichend von der privaten getrennt ist. Wenn Mitarbeitende häusliche Arbeitsplätze dauerhaft benutzen, müssen zudem diverse rechtliche Anforderungen erfüllt sein, beispielsweise müssen die Arbeitsplätze arbeitsmedizinischen und ergonomischen Bestimmungen entsprechen. Bei einem häuslichen Arbeitsplatz kann nicht die gleiche infrastrukturelle Sicherheit vorausgesetzt werden, wie sie in den Büroräumen einer Institution anzutreffen ist. So ist z. B. der Arbeitsplatz oft auch für Besuch oder Familienangehörige zugänglich. Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, mit denen sich ein Sicherheitsniveau erreichen lässt, das mit einem Büroraum vergleichbar ist. ZielsetzungIn diesem Baustein wird aufgezeigt, wie sich die Infrastruktur eines häuslichen Arbeitsplatzes sicher aufbauen und betreiben lässt. Kernziel des Bausteins ist der Schutz der Informationen der Institution am häuslichen Arbeitsplatz. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz ist für alle Räume anzuwenden, die als Telearbeitsplatz genutzt werden. Der Baustein enthält grundsätzliche Anforderungen, die zu beachten und zu erfüllen sind, um den Gefährdungen für einen häuslichen Arbeitsplatz entgegenwirken zu können. Dabei werden jedoch nur spezifische Anforderungen an die Infrastruktur für einen ortsfesten Arbeitsplatz mit Zugang durch Dritte definiert. Sicherheitsanforderungen für die eingesetzten IT-Systeme, z. B. Clients und Multifunktionsgeräte und insbesondere für die technischen Anteile der Telearbeit, z. B. Kommunikationsverbindungen, sind dagegen nicht Gegenstand des vorliegenden Bausteins. Sie werden im Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit bzw. in den jeweiligen systemspezifischen Bausteinen beschrieben. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 1627:2011-09“ Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-53 zu „Assessing Security and Privacy Controls for Federal Information Systems and Organizations“ veröffentlicht und macht im Appendix F-PS Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden. 1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Regulations2. Identified Requirements
3. Related Regulations
Linked Issues
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