+INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz
---+INF.8.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für den häuslichen Arbeitsplatz
---+INF.8.G2 Unbefugter Zutritt zu schutzbedürftigen Räumen des häuslichen Arbeitsplatzes
---+INF.8.G3 Beeinträchtigung der IT-Nutzung durch ungünstige Arbeitsbedingungen am häuslichen Arbeitsplatz
---+INF.8.G4 Ungesicherter Akten- und Datenträgertransport
---+INF.8.G5 Ungeeignete Entsorgung der Datenträger und Dokumente
---+INF.8.G6 Manipulation oder Zerstörung von IT, Zubehör, Informationen und Software am häuslichen Arbeitsplatz
---+INF.8.G7 Erhöhte Diebstahlgefahr am häuslichen Arbeitsplatz
---+INF.8.A1 Sichern von dienstlichen Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz (B)
---+INF.8.A2 Transport von Arbeitsmaterial zum häuslichen Arbeitsplatz (B)
---+INF.8.A3 Schutz vor unbefugtem Zutritt am häuslichen Arbeitsplatz (B)
---+INF.8.A4 Geeignete Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes (S)
---+INF.8.A5 Entsorgung von vertraulichen Informationen am häuslichen Arbeitsplatz (S)
---+INF.8.A6 Umgang mit dienstlichen Unterlagen bei erhöhtem Schutzbedarf am häuslichen Arbeitsplatz (H)

INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz

Einleitung

Telearbeitende, freie Mitarbeitende oder Selbstständige arbeiten typischerweise von häuslichen Arbeitsplätzen aus. Im Gegensatz zum Arbeitsplatz im Büro nutzen diese Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz in der eigenen Immobilie. Dabei muss ermöglicht werden, dass die berufliche Umgebung hinreichend von der privaten getrennt ist. Wenn Mitarbeitende häusliche Arbeitsplätze dauerhaft benutzen, müssen zudem diverse rechtliche Anforderungen erfüllt sein, beispielsweise müssen die Arbeitsplätze arbeitsmedizinischen und ergonomischen Bestimmungen entsprechen.

Bei einem häuslichen Arbeitsplatz kann nicht die gleiche infrastrukturelle Sicherheit vorausgesetzt werden, wie sie in den Büroräumen einer Institution anzutreffen ist. So ist z. B. der Arbeitsplatz oft auch für Besuch oder Familienangehörige zugänglich. Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, mit denen sich ein Sicherheitsniveau erreichen lässt, das mit einem Büroraum vergleichbar ist.

Zielsetzung

In diesem Baustein wird aufgezeigt, wie sich die Infrastruktur eines häuslichen Arbeitsplatzes sicher aufbauen und betreiben lässt. Kernziel des Bausteins ist der Schutz der Informationen der Institution am häuslichen Arbeitsplatz.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz ist für alle Räume anzuwenden, die als Telearbeitsplatz genutzt werden.

Der Baustein enthält grundsätzliche Anforderungen, die zu beachten und zu erfüllen sind, um den Gefährdungen für einen häuslichen Arbeitsplatz entgegenwirken zu können. Dabei werden jedoch nur spezifische Anforderungen an die Infrastruktur für einen ortsfesten Arbeitsplatz mit Zugang durch Dritte definiert. Sicherheitsanforderungen für die eingesetzten IT-Systeme, z. B. Clients und Multifunktionsgeräte und insbesondere für die technischen Anteile der Telearbeit, z. B. Kommunikationsverbindungen, sind dagegen nicht Gegenstand des vorliegenden Bausteins. Sie werden im Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit bzw. in den jeweiligen systemspezifischen Bausteinen beschrieben.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen.

Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 1627:2011-09“ Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen.

Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-53 zu „Assessing Security and Privacy Controls for Federal Information Systems and Organizations“ veröffentlicht und macht im Appendix F-PS Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden.

1. Overview

Summary Standard
INF.8.A1 Sichern von dienstlichen Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz (B)

Dienstliche Unterlagen und Datenträger MÜSSEN am häuslichen Arbeitsplatz so aufbewahrt werden, dass keine unbefugten Personen darauf zugreifen können. Daher MÜSSEN ausreichend verschließbare Behältnisse (z. B. abschließbare Rollcontainer oder Schränke) vorhanden sein. Alle Mitarbeitenden MÜSSEN ihre Arbeitsplätze aufgeräumt hinterlassen und sicherstellen, dass keine vertraulichen Informationen frei zugänglich sind.

INF.8.A2 Transport von Arbeitsmaterial zum häuslichen Arbeitsplatz (B)

Es MUSS geregelt werden, welche Datenträger und Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz bearbeitet und zwischen der Institution und dem häuslichen Arbeitsplatz hin und her transportiert werden dürfen. Generell MÜSSEN Datenträger und andere Unterlagen sicher transportiert werden. Diese Regelungen MÜSSEN den Mitarbeitenden in geeigneter Weise bekanntgegeben werden.

INF.8.A3 Schutz vor unbefugtem Zutritt am häuslichen Arbeitsplatz (B)

Den Mitarbeitenden MUSS mitgeteilt werden, welche Regelungen und Maßnahmen zum Einbruchs- und Zutrittsschutz zu beachten sind. So MUSS darauf hingewiesen werden, Fenster zu schließen und Türen abzuschließen, wenn der häusliche Arbeitsplatz nicht besetzt ist.

Es MUSS sichergestellt werden, dass unbefugte Personen zu keiner Zeit den häuslichen Arbeitsplatz betreten und auf dienstliche IT und Unterlagen zugreifen können. Diese Maßnahmen MÜSSEN in sinnvollen zeitlichen Abständen überprüft werden, mindestens aber, wenn sich die häuslichen Verhältnisse ändern.

INF.8.A4 Geeignete Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes (S)

Der häusliche Arbeitsplatz SOLLTE durch eine geeignete Raumaufteilung von den privaten Bereichen der Wohnung getrennt sein. Der häusliche Arbeitsplatz SOLLTE mit Büromöbeln eingerichtet sein, die ergonomischen Anforderungen entsprechen.

Ebenso SOLLTE der häusliche Arbeitsplatz durch geeignete technische Sicherungsmaßnahmen vor Einbrüchen geschützt werden. Die Schutzmaßnahmen SOLLTEN an die örtlichen Gegebenheiten und den vorliegenden Schutzbedarf angepasst sein.

INF.8.A5 Entsorgung von vertraulichen Informationen am häuslichen Arbeitsplatz (S)

Vertrauliche Informationen SOLLTEN sicher entsorgt werden. In einer speziellen Sicherheitsrichtlinie SOLLTE daher geregelt werden, wie schutzbedürftiges Material zu beseitigen ist. Es SOLLTEN die dafür benötigten Entsorgungsmöglichkeiten verfügbar sein.

INF.8.A6 Umgang mit dienstlichen Unterlagen bei erhöhtem Schutzbedarf am häuslichen Arbeitsplatz (H)

Wenn Informationen mit erhöhtem Schutzbedarf bearbeitet werden, SOLLTE überlegt werden, von einem häuslichen Arbeitsplatz ganz abzusehen. Anderenfalls SOLLTE der häusliche Arbeitsplatz durch erweiterte, hochwertige technische Sicherungsmaßnahmen geschützt werden.

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

Linked Issues