+INF.9 Mobiler Arbeitsplatz
---+INF.9.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für mobile Arbeitsplätze
---+INF.9.G2 Beeinträchtigung durch wechselnde Einsatzumgebung
---+INF.9.G3 Manipulation oder Zerstörung von IT-Systemen, Zubehör, Informationen und Software am mobilen Arbeitsplatz
---+INF.9.G4 Verzögerungen durch temporär eingeschränkte Erreichbarkeit
---+INF.9.G5 Ungesicherter Akten- und Datenträgertransport
---+INF.9.G6 Ungeeignete Entsorgung der Datenträger und Dokumente
---+INF.9.G7 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen
---+INF.9.G8 Diebstahl oder Verlust von Datenträgern oder Dokumenten
---+INF.9.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines mobilen Arbeitsplatzes (B) [IT-Betrieb]
---+INF.9.A2 Regelungen für mobile Arbeitsplätze (B) [Personalabteilung]
---+INF.9.A3 Zutritts- und Zugriffsschutz (B) [Zentrale Verwaltung, Mitarbeitende]
---+INF.9.A4 Arbeiten mit fremden IT-Systemen (B) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
---+INF.9.A5 Zeitnahe Verlustmeldung (S) [Mitarbeitende]
---+INF.9.A6 Entsorgung von vertraulichen Informationen (S) [Mitarbeitende]
---+INF.9.A7 Rechtliche Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten (S) [Personalabteilung]
---+INF.9.A8 Sicherheitsrichtlinie für mobile Arbeitsplätze (S) [IT-Betrieb]
---+INF.9.A9 Verschlüsselung tragbarer IT-Systeme und Datenträger (S) [IT-Betrieb]
---+INF.9.A12 Nutzung eines Bildschirmschutzes (S) [Mitarbeitende]
---+INF.9.A10 Einsatz von Diebstahlsicherungen (H) [Mitarbeitende]
---+INF.9.A11 Verbot der Nutzung unsicherer Umgebungen (H) [IT-Betrieb]
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INF.9 Mobiler Arbeitsplatz
EinleitungEine gute Netzabdeckung sowie leistungsfähige IT-Geräte, wie z. B. Laptops, Smartphones oder Tablets, ermöglichen es Mitarbeitenden, nahezu an jedem Platz bzw. von überall zu arbeiten. Das bedeutet, dass dienstliche Aufgaben häufig nicht mehr nur in den Räumen und Gebäuden der Institution erfüllt werden, sondern an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Umgebungen, z. B. in Hotelzimmern, in Zügen oder bei der Kundschaft. Die dabei verarbeiteten Informationen müssen angemessen geschützt werden. Das mobile Arbeiten verändert einerseits die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeiten. Andererseits erhöht es die Anforderungen an die Informationssicherheit, da in Umgebungen mit mobilen Arbeitsplätzen keine sichere IT-Infrastruktur vorausgesetzt werden kann, so wie sie in einer Büroumgebung anzutreffen ist. ZielsetzungDer Baustein beschreibt Sicherheitsanforderungen an mobile Arbeitsplätze. Ziel ist es, für solche Arbeitsplätze eine mit einem Büroraum vergleichbare Sicherheitssituation zu schaffen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.9 Mobiler Arbeitsplatz ist für alle Räume anzuwenden, die häufig als mobiler Arbeitsplatz genutzt werden. Der Baustein enthält grundsätzliche Anforderungen, die zu beachten und zu erfüllen sind, wenn Mitarbeitende nicht nur innerhalb der Institution arbeiten, sondern auch häufiger an wechselnden Arbeitsplätzen außerhalb. Der Baustein bildet vor allem die organisatorischen, technischen und personellen Anforderungen an die vollständige oder teilweise mobile Arbeit ab. Um IT-Systeme, Datenträger oder Unterlagen, die beim mobilen Arbeiten genutzt werden, abzusichern, müssen alle relevanten Bausteine wie z. B. SYS.3.1 Laptops, SYS.3.2 Allgemeine Smartphones und Tablets, SYS.4.5 Wechseldatenträger, NET.3.3 VPN sowie SYS.2.1 Allgemeiner Client gesondert berücksichtigt werden. Sicherheitsanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze außerhalb von Gebäuden der Institution, die von der Institution fest eingerichtet werden (Telearbeitsplätze), sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bausteins. Diese werden im Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit beschrieben. Ebenso wird nicht auf Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur des Telearbeitsplatzes eingegangen. Dieses Thema wird im Baustein INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz behandelt. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11.2 Vorgaben zur Ausrüstung bzw. Ausstattung von mobilen Arbeitsplätzen. Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.6.2.1. Vorgaben zur Erarbeitung einer Richtlinie für mobile Geräte. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel PA2 Vorgaben zum Umgang mit mobilen Endgeräten. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-46 zu „Remote Access and Bring Your Own Device (BYOD)“ veröffentlicht und macht Vorgaben zum Fernzugriff auf Handware.
1. Overview
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Standard |
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INF.9.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines mobilen Arbeitsplatzes (B) [IT-Betrieb]
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Die Institution MUSS ihren Mitarbeitenden vorschreiben, wie mobile Arbeitsplätze in geeigneter Weise ausgewählt und benutzt werden sollen. Es MÜSSEN Eigenschaften definiert werden, die für einen mobilen Arbeitsplatz wünschenswert sind. Es MÜSSEN aber auch Ausschlusskriterien definiert werden, die gegen einen mobilen Arbeitsplatz sprechen. Mindestens MUSS geregelt werden: - unter welchen Arbeitsplatzbedingungen schützenswerte Informationen bearbeitet werden dürfen,
- wie sich Mitarbeitende am mobilen Arbeitsplatz vor ungewollter Einsichtnahme Dritter schützen,
- ob eine permanente Netz- und Stromversorgung gegeben sein muss sowie
- welche Arbeitsplatzumgebungen komplett verboten sind.
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INF.9.A2 Regelungen für mobile Arbeitsplätze (B) [Personalabteilung]
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Für alle Arbeiten unterwegs MUSS geregelt werden, welche Informationen außerhalb der Institution transportiert und bearbeitet werden dürfen. Es MUSS zudem geregelt werden, welche Schutzvorkehrungen dabei zu treffen sind. Dabei MUSS auch geklärt werden, unter welchen Rahmenbedingungen Mitarbeitende mit mobilen IT-Systemen auf interne Informationen ihrer Institution zugreifen dürfen. Die Mitnahme von IT-Komponenten und Datenträgern MUSS klar geregelt werden. So MUSS festgelegt werden, welche IT-Systeme und Datenträger mitgenommen werden dürfen, wer diese mitnehmen darf und welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen dabei beachtet werden müssen. Es MUSS zudem protokolliert werden, wann und von wem welche mobilen Endgeräte außer Haus eingesetzt wurden. Die Benutzenden von mobilen Endgeräten MÜSSEN für den Wert mobiler IT-Systeme und den Wert der darauf gespeicherten Informationen sensibilisiert werden. Sie MÜSSEN über die spezifischen Gefährdungen und Maßnahmen der von ihnen benutzten IT-Systeme aufgeklärt werden. Außerdem MÜSSEN sie darüber informiert werden, welche Art von Informationen auf mobilen IT-Systemen verarbeitet werden darf. Alle Benutzenden MÜSSEN auf die geltenden Regelungen hingewiesen werden, die von ihnen einzuhalten sind. Sie MÜSSEN entsprechend geschult werden
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INF.9.A3 Zutritts- und Zugriffsschutz (B) [Zentrale Verwaltung, Mitarbeitende]
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Den Mitarbeitenden MUSS bekannt gegeben werden, welche Regelungen und Maßnahmen zum Einbruch- und Zutrittsschutz am mobilen Arbeitsplatz zu beachten sind. Wenn der mobile Arbeitsplatz nicht besetzt ist, MÜSSEN Fenster und Türen abgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, z. B. im Zug, MÜSSEN die Mitarbeitenden alle Unterlagen und IT-Systeme an sicherer Stelle verwahren oder mitführen, wenn sie abwesend sind. Es MUSS sichergestellt werden, dass unbefugte Personen zu keiner Zeit auf dienstliche IT und Unterlagen zugreifen können. Wird der Arbeitsplatz nur kurz verlassen, MÜSSEN die eingesetzten IT-Systeme gesperrt werden, sodass sie nur nach erfolgreicher Authentisierung wieder benutzt werden können.
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INF.9.A4 Arbeiten mit fremden IT-Systemen (B) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
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Die Institution MUSS regeln, wie Mitarbeitende mit institutionsfremden IT-Systemen arbeiten dürfen. Alle mobilen Mitarbeitenden MÜSSEN über die Gefahren fremder IT-Systeme aufgeklärt werden. Die Regelungen MÜSSEN vorgeben, ob und wie schützenswerte Informationen an fremden IT-Systemen bearbeitet werden dürfen. Sie MÜSSEN zudem festlegen, wie verhindert wird, dass nicht autorisierte Personen die Informationen einsehen können. Wenn Mitarbeitende mit fremden IT-Systemen arbeiten, MUSS grundsätzlich sichergestellt sein, dass alle währenddessen entstandenen temporären Daten gelöscht werden.
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INF.9.A5 Zeitnahe Verlustmeldung (S) [Mitarbeitende]
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Mitarbeitende SOLLTEN ihrer Institution umgehend melden, wenn Informationen, IT-Systeme oder Datenträger verlorengegangen sind oder gestohlen wurden. Dafür SOLLTE es klare Meldewege und Ansprechpartner innerhalb der Institution geben.
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INF.9.A6 Entsorgung von vertraulichen Informationen (S) [Mitarbeitende]
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Vertrauliche Informationen SOLLTEN auch unterwegs sicher entsorgt werden. Bevor ausgediente oder defekte Datenträger und Dokumente vernichtet werden, MUSS überprüft werden, ob sie sensible Informationen enthalten. Ist dies der Fall, MÜSSEN die Datenträger und Dokumente wieder mit zurücktransportiert werden und auf institutseigenem Wege entsorgt oder vernichtet werden.
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INF.9.A7 Rechtliche Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten (S) [Personalabteilung]
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Für das mobile Arbeiten SOLLTEN arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Rahmenbedingungen beachtet und geregelt werden. Alle relevanten Punkte SOLLTEN entweder durch Betriebsvereinbarungen oder durch zusätzlich zum Arbeitsvertrag getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen dem mobilen Mitarbeitenden und der Institution geregelt werden.
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INF.9.A8 Sicherheitsrichtlinie für mobile Arbeitsplätze (S) [IT-Betrieb]
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Alle relevanten Sicherheitsanforderungen für mobile Arbeitsplätze SOLLTEN in einer für die mobilen Mitarbeitenden verpflichtenden Sicherheitsrichtlinie dokumentiert werden. Sie SOLLTE zudem mit den bereits vorhandenen Sicherheitsrichtlinien der Institution sowie mit allen relevanten Fachabteilungen abgestimmt werden. Die Sicherheitsrichtlinie für mobile Arbeitsplätze SOLLTE regelmäßig aktualisiert werden. Die Mitarbeitenden der Institution SOLLTEN hinsichtlich der aktuellen Sicherheitsrichtlinie sensibilisiert und geschult sein.
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INF.9.A9 Verschlüsselung tragbarer IT-Systeme und Datenträger (S) [IT-Betrieb]
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Bei tragbaren IT-Systemen und Datenträgern SOLLTE sichergestellt werden, dass diese entsprechend den internen Richtlinien abgesichert sind. Mobile IT-Systeme und Datenträger SOLLTEN dabei verschlüsselt werden. Die kryptografischen Schlüssel SOLLTEN getrennt vom verschlüsselten Gerät aufbewahrt werden.
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INF.9.A12 Nutzung eines Bildschirmschutzes (S) [Mitarbeitende]
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Wenn IT-Systeme an mobilen Arbeitsplätzen genutzt werden, SOLLTEN die Mitarbeitenden einen Sichtschutz für die Bildschirme der IT-Systeme verwenden.
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INF.9.A10 Einsatz von Diebstahlsicherungen (H) [Mitarbeitende]
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Bietet das verwendete IT-System eine Diebstahlsicherung, SOLLTE sie benutzt werden. Die Diebstahlsicherungen SOLLTEN stets dort eingesetzt werden, wo ein erhöhter Publikumsverkehr herrscht oder die Fluktuation von Benutzenden sehr hoch ist. Dabei SOLLTEN die Mitarbeitenden immer beachten, dass der Schutz der auf den IT-Systemen gespeicherten Informationen meist einen höheren Wert besitzt als die Wiederanschaffungskosten des IT-Systems betragen. Die Beschaffungs- und Einsatzkriterien für Diebstahlsicherungen SOLLTEN an die Prozesse der Institution angepasst und dokumentiert werden.
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INF.9.A11 Verbot der Nutzung unsicherer Umgebungen (H) [IT-Betrieb]
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Es SOLLTEN Kriterien für die Arbeitsumgebung festgelegt werden, die mindestens erfüllt sein müssen, damit Informationen mit erhöhtem Schutzbedarf mobil bearbeitet werden dürfen. Die Kriterien SOLLTEN mindestens folgende Themenbereiche abdecken: - Einsicht und Zugriff durch Dritte,
- geschlossene und, falls nötig, abschließbare oder bewachte Räume,
- gesicherte Kommunikationsmöglichkeiten sowie
- eine ausreichende Stromversorgung.
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1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Regulations
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Regulations
Regulations
| Source |
Regulation |
Linked Issues
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