+GC.1 Grundlagen
---+GC.1.1 Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMS
---+GC.1.2 Freigabe des ISMS

GC.1 Grundlagen

1. Overview

Summary Standard
GC.1.1 Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMS

Governance und Compliance MUSS Verfahren und Regelungen zur Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMS nach [BSI Grundschutz++] verankern.

Erläuterung

Diese Anforderung ist der Ausgangs- und Endpunkt für ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Ein ISMS besteht aus Verfahren (d.h. bestimmten Abläufen, die mit Zuständigkeiten und Ressourcen versehen sind) und Regelungen (also festgelegten Regeln, die von allen Mitarbeitenden und sonstigen Verpflichteten einzuhalten oder technisch umgesetzt sind). Die Anforderung ist erst dann als erfüllt anzusehen, wenn die komplette Vorgehensweise mindestens einmal vollständig durchlaufen wurde. Unter „etabliert“ bzw. „errichtet“ ist hier zu verstehen, dass die Anforderungen an das ISMS standardkonform umgesetzt wurden. Unter "aufrechterhalten" ist hier zu verstehen, dass die Einhaltung der Anforderungen kontinuierlich überprüft wird und bei Bedarf Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die bei der Festlegung der Verfahren und Regelungen im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den weiteren Anforderungen dieses Anwenderkataloges.

GC.1.2 Freigabe des ISMS

Governance und Compliance MUSS alle festgelegten Verfahren für das ISMS durch die Institutionsleitung autorisieren.

Erläuterung

Die Freigabe des Prozesses der ISMS-Verfahren erfolgt durch die Institutionsleitung. Diese Freigabe sollte dokumentiert werden, um Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Beispielsweise kann diese Freigabe durch die Vorlage eines Managementberichts eingeholt werden.

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation