►M11
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um das Konzept der ‚Risikopositionen mit Ausfallrisiko, die absolut gesehen bedeutend sind‘ in Absatz 3 Unterabsatz 1 zu definieren und die Schwelle festzulegen, ab der eine große Zahl bedeutender Gegenparteien oder Positionen in gehandelten Schuldtiteln oder Aktieninstrumenten verschiedener Emittenten gegeben ist.
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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Regulierungsstandards nach Unterabsatz 1 gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.