+BSIG Anlage 1 None

BSIG Anlage 1 None

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 43 - 46)

Spalte ASpalte BSpalte CSpalte DNummerSektorBrancheEinrichtungsart1Energie1.1Stromversorgung1.1.1Stromlieferanten nach § 3 Nummer 31c EnWG1.1.2Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nach § 3 Nummer 3 EnWG1.1.3Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 3 Nummer 10 EnWG1.1.4Betreiber von Erzeugungsanlagen nach § 3 Nummer 18d EnWG1.1.5Nominierte Strommarktbetreiber nach Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/9431.1.6Aggregatoren nach § 3 Nummer 1a EnWG1.1.7Betreiber von Energiespeicheranlagen nach § 3 Nummer 15d EnWG1.1.8Anbieter von Ausgleichsleistungen nach § 3 Nummer 1b EnWG1.1.9Ladepunktbetreiber nach § 2 Nummer 8 LSV1.2Fernwärmeversorgung oder Fernkälteversorgung1.2.1Betreiber von Fernwärme- oder Fernkälteversorgung im Sinne von § 3 Nummer 19 oder Nummer 20 GModG1.3Kraftstoff- und Heizölversorgung1.3.1Betreiber von Erdöl-Fernleitungen1.3.2Betreiber von Anlagen zur Produktion, Raffination und Aufbereitung von Erdöl sowie Betreiber von Erdöllagern und Erdöl-Fernleitungen1.3.3Zentrale Bevorratungsstellen nach Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/119/EG1.4Gasversorgung1.4.1Betreiber von Gasverteilernetzen nach § 3 Nummer 8 EnWG1.4.2Betreiber von Fernleitungsnetzen nach § 3 Nummer 5 EnWG1.4.3Betreiber von Gasspeicheranlagen nach § 3 Nummer 6 EnWG1.4.4Betreiber von LNG-Anlagen nach § 3 Nummer 9 EnWG1.4.5Gaslieferanten nach § 3 Nummer 19b EnWG1.4.6Betreiber von Anlagen zur Gewinnung von Erdgas1.4.7Betreiber von Anlagen zur Raffination und Aufbereitung von Erdgas1.4.8Betreiber im Bereich Wasserstofferzeugung, ‑speicherung und -fernleitung2Transport und Verkehr2.1Luftverkehr2.1.1Luftfahrtunternehmen nach Artikel 3 Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden2.1.2Flughafenleitungsorgane nach Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/12/EG, Flughäfen nach Artikel 2 Nummer 1 jener Richtlinie, einschließlich der in Anhang II Abschnitt 2 der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 aufgeführten Flughäfen des Kernnetzes, und Einrichtungen, die innerhalb von Flughäfen befindliche zugehörige Einrichtungen betreiben2.1.3ATM/ANS-Anbieter nach Artikel 2 Nummer 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/3732.2Schienenverkehr2.2.1Betreiber von Eisenbahninfrastruktur nach § 2 Absatz 6 und 6a AEG einschließlich zentraler Einrichtungen, die den Zugbetrieb vorausschauend und bei unerwartet eintretenden Ereignissen disponiert2.2.2Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 2 Absatz 3 AEG, einschließlich Betreiber einer Serviceeinrichtung nach § 2 Nummer 9 AEG2.3Schifffahrt2.3.1Passagier- und Frachtbeförderungsunternehmen der Binnen-, See- und Küstenschifffahrt, wie sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 für die Schifffahrt definiert sind, ausschließlich der einzelnen von diesen Unternehmen betriebenen Schiffe2.3.2Leitungsorgane von Häfen nach Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2005/65/EG, einschließlich ihrer Hafenanlagen nach Artikel 2 Nummer 11 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004, sowie Einrichtungen, die innerhalb von Häfen befindliche Anlagen und Ausrüstung betreiben2.3.3Betreiber einer Anlage oder eines Systems zum sicheren Betrieb einer Wasserstraße im Sinne von § 1 Absatz 6 Nummer 1 WaStrG2.4Straßenverkehr2.4.1Betreiber einer Anlage oder eines Systems zur Verkehrsbeeinflussung im Straßenverkehr einschließlich der in § 1 Absatz 4 Nummer 1, 3 und 4 FStrG genannten Einrichtungen, zum Beispiel Verkehrs-, Betriebs- und Tunnelleitzentralen, Entwässerungsanlagen, intelligente Verkehrssysteme und Fachstellen für Informationstechnik und -sicherheit im Straßenbau sowie der Telekommunikationsnetze der Bundesautobahnen2.4.2Betreiber eines intelligenten Verkehrssystems nach § 2 Nummer 1 IVSG3Finanzwesen3.1Bankwesen3.1.1Kreditinstitute: Einrichtungen, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren3.2Finanzmarktinfrastrukturen3.2.1Handelsplätze im Sinne von § 2 Absatz 22 WpHG3.2.2Zentrale Gegenparteien, die zwischen die Gegenparteien der auf einem oder mehreren Märkten gehandelten Kontrakte tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer für jeden Käufer fungiert4Gesundheit4.1.1Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU4.1.2EU-Referenzlaboratorien nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2022/23714.1.3Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Bezug auf Arzneimittel nach § 2 AMG ausüben4.1.4Unternehmen, die pharmazeutische Erzeugnisse nach Abschnitt C Abteilung 21 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) herstellen4.1.5Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden5Wasser5.1Trinkwasserversorgung5.1.1Betreiber von Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 2 Nummer 3 TrinkwV, jedoch unter Ausschluss der Lieferanten, für die die Lieferung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit der Lieferung anderer Rohstoffe und Güter ist5.2Abwasserbeseitigung5.2.1Unternehmen, die Abwasser nach § 54 Absatz 1 WHG sammeln, entsorgen oder behandeln, jedoch unter Ausschluss der Unternehmen, für die das Sammeln, die Entsorgung oder die Behandlung solchen Abwassers ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit ist6Digitale Infrastruktur6.1.1Betreiber von Internet Exchange Points6.1.2DNS-Dienstanbieter, ausgenommen Betreiber von Root-Nameservern6.1.3Top Level Domain Name Registry6.1.4Anbieter von Cloud-Computing-Diensten6.1.5Anbieter von Rechenzentrumsdiensten6.1.6Betreiber von Content Delivery Networks6.1.7Vertrauensdiensteanbieter6.1.8Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze6.1.9Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste6.1.10Managed Services Provider6.1.11Managed Security Services Provider7Weltraum7.1.1Betreiber von Bodeninfrastrukturen, die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten Parteien befinden und von diesen verwaltet und betrieben werden und die Erbringung von weltraumgestützten Diensten unterstützen, ausgenommen Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement

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