Spalte ASpalte BSpalte CSpalte DNummerSektorBrancheEinrichtungsart1Energie1.1Stromversorgung1.1.1Stromlieferanten nach § 3
Nummer 31c EnWG1.1.2Betreiber von
Elektrizitätsverteilernetzen nach § 3 Nummer 3 EnWG1.1.3Betreiber von
Übertragungsnetzen nach § 3 Nummer 10 EnWG1.1.4Betreiber von Erzeugungsanlagen
nach § 3 Nummer 18d EnWG1.1.5Nominierte Strommarktbetreiber
nach Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/9431.1.6Aggregatoren nach § 3 Nummer 1a
EnWG1.1.7Betreiber von
Energiespeicheranlagen nach § 3 Nummer 15d EnWG1.1.8Anbieter von
Ausgleichsleistungen nach § 3 Nummer 1b EnWG1.1.9Ladepunktbetreiber nach § 2
Nummer 8 LSV1.2Fernwärmeversorgung oder
Fernkälteversorgung1.2.1Betreiber von Fernwärme- oder
Fernkälteversorgung im Sinne von § 3 Nummer 19 oder Nummer 20 GEG1.3Kraftstoff- und
Heizölversorgung1.3.1Betreiber von
Erdöl-Fernleitungen1.3.2Betreiber von Anlagen zur
Produktion, Raffination und Aufbereitung von Erdöl sowie Betreiber von
Erdöllagern und Erdöl-Fernleitungen1.3.3Zentrale Bevorratungsstellen
nach Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/119/EG1.4Gasversorgung1.4.1Betreiber von
Gasverteilernetzen nach § 3 Nummer 8 EnWG1.4.2Betreiber von
Fernleitungsnetzen nach § 3 Nummer 5 EnWG1.4.3Betreiber von
Gasspeicheranlagen nach § 3 Nummer 6 EnWG1.4.4Betreiber von LNG-Anlagen nach
§ 3 Nummer 9 EnWG1.4.5Gaslieferanten nach § 3 Nummer
19b EnWG1.4.6Betreiber von Anlagen zur
Gewinnung von Erdgas1.4.7Betreiber von Anlagen zur
Raffination und Aufbereitung von Erdgas1.4.8Betreiber im Bereich
Wasserstofferzeugung, ‑speicherung und -fernleitung2Transport und Verkehr2.1Luftverkehr2.1.1Luftfahrtunternehmen nach
Artikel 3 Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008, die für gewerbliche
Zwecke genutzt werden2.1.2Flughafenleitungsorgane nach
Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/12/EG, Flughäfen nach Artikel 2
Nummer 1 jener Richtlinie, einschließlich der in Anhang II Abschnitt 2 der
Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 aufgeführten Flughäfen des Kernnetzes, und
Einrichtungen, die innerhalb von Flughäfen befindliche zugehörige
Einrichtungen betreiben2.1.3ATM/ANS-Anbieter nach Artikel 2
Nummer 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/3732.2Schienenverkehr2.2.1Betreiber von
Eisenbahninfrastruktur nach § 2 Absatz 6 und 6a AEG einschließlich zentraler
Einrichtungen, die den Zugbetrieb vorausschauend und bei unerwartet
eintretenden Ereignissen disponiert2.2.2Eisenbahnverkehrsunternehmen
nach § 2 Absatz 3 AEG, einschließlich Betreiber einer Serviceeinrichtung
nach § 2 Nummer 9 AEG2.3Schifffahrt2.3.1Passagier- und
Frachtbeförderungsunternehmen der Binnen-, See- und Küstenschifffahrt, wie
sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 für die Schifffahrt
definiert sind, ausschließlich der einzelnen von diesen Unternehmen
betriebenen Schiffe2.3.2Leitungsorgane von Häfen nach
Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2005/65/EG, einschließlich ihrer
Hafenanlagen nach Artikel 2 Nummer 11 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004,
sowie Einrichtungen, die innerhalb von Häfen befindliche Anlagen und
Ausrüstung betreiben2.3.3Betreiber einer Anlage oder
eines Systems zum sicheren Betrieb einer Wasserstraße im Sinne von § 1
Absatz 6 Nummer 1 WaStrG2.4Straßenverkehr2.4.1Betreiber einer Anlage oder
eines Systems zur Verkehrsbeeinflussung im Straßenverkehr einschließlich der
in § 1 Absatz 4 Nummer 1, 3 und 4 FStrG genannten Einrichtungen, zum
Beispiel Verkehrs-, Betriebs- und Tunnelleitzentralen, Entwässerungsanlagen,
intelligente Verkehrssysteme und Fachstellen für Informationstechnik und
-sicherheit im Straßenbau sowie der Telekommunikationsnetze der
Bundesautobahnen2.4.2Betreiber eines intelligenten
Verkehrssystems nach § 2 Nummer 1 IVSG3Finanzwesen3.1Bankwesen3.1.1Kreditinstitute: Einrichtungen,
deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des
Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren3.2Finanzmarktinfrastrukturen3.2.1Handelsplätze im Sinne von § 2
Absatz 22 WpHG3.2.2Zentrale Gegenparteien, die
zwischen die Gegenparteien der auf einem oder mehreren Märkten gehandelten
Kontrakte tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer
für jeden Käufer fungiert4Gesundheit4.1.1Erbringer von
Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU4.1.2EU-Referenzlaboratorien nach
Artikel 15 der Verordnung (EU) 2022/23714.1.3Unternehmen, die Forschungs-
und Entwicklungstätigkeiten in Bezug auf Arzneimittel nach § 2 AMG ausüben4.1.4Unternehmen, die
pharmazeutische Erzeugnisse nach Abschnitt C Abteilung 21 der Statistischen
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.
2) herstellen4.1.5Unternehmen, die
Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der
öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU)
2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden5Wasser5.1Trinkwasserversorgung5.1.1Betreiber von
Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 2 Nummer 3 TrinkwV, jedoch unter
Ausschluss der Lieferanten, für die die Lieferung von Wasser für den
menschlichen Gebrauch ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen
Tätigkeit der Lieferung anderer Rohstoffe und Güter ist5.2Abwasserbeseitigung5.2.1Unternehmen, die Abwasser nach
§ 54 Absatz 1 WHG sammeln, entsorgen oder behandeln, jedoch unter Ausschluss
der Unternehmen, für die das Sammeln, die Entsorgung oder die Behandlung
solchen Abwassers ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit
ist6Digitale Infrastruktur6.1.1Betreiber von Internet Exchange
Points6.1.2DNS-Dienstanbieter, ausgenommen
Betreiber von Root-Nameservern6.1.3Top Level Domain Name Registry6.1.4Anbieter von
Cloud-Computing-Diensten6.1.5Anbieter von
Rechenzentrumsdiensten6.1.6Betreiber von Content Delivery
Networks6.1.7Vertrauensdiensteanbieter6.1.8Betreiber öffentlicher
Telekommunikationsnetze6.1.9Anbieter öffentlich
zugänglicher Telekommunikationsdienste6.1.10Managed Services Provider6.1.11Managed Security Services
Provider7Weltraum7.1.1Betreiber von
Bodeninfrastrukturen, die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten
Parteien befinden und von diesen verwaltet und betrieben werden und die
Erbringung von weltraumgestützten Diensten unterstützen, ausgenommen
Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze
Spalte ASpalte BSpalte CSpalte DNummerSektorBrancheEinrichtungsart1Energie1.1Stromversorgung1.1.1Stromlieferanten nach § 3
Nummer 31c EnWG1.1.2Betreiber von
Elektrizitätsverteilernetzen nach § 3 Nummer 3 EnWG1.1.3Betreiber von
Übertragungsnetzen nach § 3 Nummer 10 EnWG1.1.4Betreiber von Erzeugungsanlagen
nach § 3 Nummer 18d EnWG1.1.5Nominierte Strommarktbetreiber
nach Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/9431.1.6Aggregatoren nach § 3 Nummer 1a
EnWG1.1.7Betreiber von
Energiespeicheranlagen nach § 3 Nummer 15d EnWG1.1.8Anbieter von
Ausgleichsleistungen nach § 3 Nummer 1b EnWG1.1.9Ladepunktbetreiber nach § 2
Nummer 8 LSV1.2Fernwärmeversorgung oder
Fernkälteversorgung1.2.1Betreiber von Fernwärme- oder
Fernkälteversorgung im Sinne von § 3 Nummer 19 oder Nummer 20 GEG1.3Kraftstoff- und
Heizölversorgung1.3.1Betreiber von
Erdöl-Fernleitungen1.3.2Betreiber von Anlagen zur
Produktion, Raffination und Aufbereitung von Erdöl sowie Betreiber von
Erdöllagern und Erdöl-Fernleitungen1.3.3Zentrale Bevorratungsstellen
nach Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/119/EG1.4Gasversorgung1.4.1Betreiber von
Gasverteilernetzen nach § 3 Nummer 8 EnWG1.4.2Betreiber von
Fernleitungsnetzen nach § 3 Nummer 5 EnWG1.4.3Betreiber von
Gasspeicheranlagen nach § 3 Nummer 6 EnWG1.4.4Betreiber von LNG-Anlagen nach
§ 3 Nummer 9 EnWG1.4.5Gaslieferanten nach § 3 Nummer
19b EnWG1.4.6Betreiber von Anlagen zur
Gewinnung von Erdgas1.4.7Betreiber von Anlagen zur
Raffination und Aufbereitung von Erdgas1.4.8Betreiber im Bereich
Wasserstofferzeugung, ‑speicherung und -fernleitung2Transport und Verkehr2.1Luftverkehr2.1.1Luftfahrtunternehmen nach
Artikel 3 Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008, die für gewerbliche
Zwecke genutzt werden2.1.2Flughafenleitungsorgane nach
Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/12/EG, Flughäfen nach Artikel 2
Nummer 1 jener Richtlinie, einschließlich der in Anhang II Abschnitt 2 der
Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 aufgeführten Flughäfen des Kernnetzes, und
Einrichtungen, die innerhalb von Flughäfen befindliche zugehörige
Einrichtungen betreiben2.1.3ATM/ANS-Anbieter nach Artikel 2
Nummer 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/3732.2Schienenverkehr2.2.1Betreiber von
Eisenbahninfrastruktur nach § 2 Absatz 6 und 6a AEG einschließlich zentraler
Einrichtungen, die den Zugbetrieb vorausschauend und bei unerwartet
eintretenden Ereignissen disponiert2.2.2Eisenbahnverkehrsunternehmen
nach § 2 Absatz 3 AEG, einschließlich Betreiber einer Serviceeinrichtung
nach § 2 Nummer 9 AEG2.3Schifffahrt2.3.1Passagier- und
Frachtbeförderungsunternehmen der Binnen-, See- und Küstenschifffahrt, wie
sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 für die Schifffahrt
definiert sind, ausschließlich der einzelnen von diesen Unternehmen
betriebenen Schiffe2.3.2Leitungsorgane von Häfen nach
Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2005/65/EG, einschließlich ihrer
Hafenanlagen nach Artikel 2 Nummer 11 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004,
sowie Einrichtungen, die innerhalb von Häfen befindliche Anlagen und
Ausrüstung betreiben2.3.3Betreiber einer Anlage oder
eines Systems zum sicheren Betrieb einer Wasserstraße im Sinne von § 1
Absatz 6 Nummer 1 WaStrG2.4Straßenverkehr2.4.1Betreiber einer Anlage oder
eines Systems zur Verkehrsbeeinflussung im Straßenverkehr einschließlich der
in § 1 Absatz 4 Nummer 1, 3 und 4 FStrG genannten Einrichtungen, zum
Beispiel Verkehrs-, Betriebs- und Tunnelleitzentralen, Entwässerungsanlagen,
intelligente Verkehrssysteme und Fachstellen für Informationstechnik und
-sicherheit im Straßenbau sowie der Telekommunikationsnetze der
Bundesautobahnen2.4.2Betreiber eines intelligenten
Verkehrssystems nach § 2 Nummer 1 IVSG3Finanzwesen3.1Bankwesen3.1.1Kreditinstitute: Einrichtungen,
deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des
Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren3.2Finanzmarktinfrastrukturen3.2.1Handelsplätze im Sinne von § 2
Absatz 22 WpHG3.2.2Zentrale Gegenparteien, die
zwischen die Gegenparteien der auf einem oder mehreren Märkten gehandelten
Kontrakte tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer
für jeden Käufer fungiert4Gesundheit4.1.1Erbringer von
Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU4.1.2EU-Referenzlaboratorien nach
Artikel 15 der Verordnung (EU) 2022/23714.1.3Unternehmen, die Forschungs-
und Entwicklungstätigkeiten in Bezug auf Arzneimittel nach § 2 AMG ausüben4.1.4Unternehmen, die
pharmazeutische Erzeugnisse nach Abschnitt C Abteilung 21 der Statistischen
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.
2) herstellen4.1.5Unternehmen, die
Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der
öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU)
2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden5Wasser5.1Trinkwasserversorgung5.1.1Betreiber von
Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 2 Nummer 3 TrinkwV, jedoch unter
Ausschluss der Lieferanten, für die die Lieferung von Wasser für den
menschlichen Gebrauch ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen
Tätigkeit der Lieferung anderer Rohstoffe und Güter ist5.2Abwasserbeseitigung5.2.1Unternehmen, die Abwasser nach
§ 54 Absatz 1 WHG sammeln, entsorgen oder behandeln, jedoch unter Ausschluss
der Unternehmen, für die das Sammeln, die Entsorgung oder die Behandlung
solchen Abwassers ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit
ist6Digitale Infrastruktur6.1.1Betreiber von Internet Exchange
Points6.1.2DNS-Dienstanbieter, ausgenommen
Betreiber von Root-Nameservern6.1.3Top Level Domain Name Registry6.1.4Anbieter von
Cloud-Computing-Diensten6.1.5Anbieter von
Rechenzentrumsdiensten6.1.6Betreiber von Content Delivery
Networks6.1.7Vertrauensdiensteanbieter6.1.8Betreiber öffentlicher
Telekommunikationsnetze6.1.9Anbieter öffentlich
zugänglicher Telekommunikationsdienste6.1.10Managed Services Provider6.1.11Managed Security Services
Provider7Weltraum7.1.1Betreiber von
Bodeninfrastrukturen, die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten
Parteien befinden und von diesen verwaltet und betrieben werden und die
Erbringung von weltraumgestützten Diensten unterstützen, ausgenommen
Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze