+AT 4.3.3 Tz 1

AT 4.3.3 Tz 1

Das Institut muss regelmäßig und anlassbezogen angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken durchführen. Hierfür sind die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren zu identifizieren.

Erläuterung

Stresstests
Der Ausdruck „Stresstests“ wird als Oberbegriff für die unterschiedlichen Methoden gebraucht, mit denen die Institute ihr individuelles Gefährdungspotenzial auch bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf den jeweils relevanten Ebenen des Instituts (z. B. Portfolioebene, Gesamtinstitutsebene, Geschäftsbereichsebene) überprüfen. Das Stresstestprogramm beinhaltet Sensitivitätsanalysen (bei denen im Allgemeinen nur ein Risikofaktor variiert wird) und Szenarioanalysen (bei denen mehrere oder alle Risikofaktoren, deren Änderung sich aus einem vordefinierten Ereignis ergeben, simultan verändert werden).

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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