BTO 1.2.1 Tz 2
Vor der Kreditvergabe sind die Sicherheiten zu bewerten und der rechtliche Bestand zu prüfen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet sein. Bei der Bewertung kann auf bereits vorhandene Sicherheitenwerte zurückgegriffen werden, sofern keine Anhaltspunkte für Wertveränderungen vorliegen.
Für die Bewertung von Immobiliensicherheiten sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, Abschnitt 7.1.1 zu beachten.
Für die Bewertung von beweglichen Sicherheiten sind die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen einzuholen. Die Bewertung von großen und komplexen beweglichen Sicherheiten (z.B. Schiffe, Luftfahrzeuge, Maschinen und Anlagen) ist in der Regel durch interne oder externe sachverständige Personen vorzunehmen. Andere bewegliche Sicherheiten können auch auf Basis statistischer Modelle oder geeigneter standardisierter Verfahren bewertet werden.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
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Requirement |
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