+BTO 2.2.1 Tz 2
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BTO 2.2.1 Tz 2
Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall möglich, wenn
- a) sie auf Kundenwunsch erfolgen, sachlich begründet sind und die Abweichung von den marktgerechten Bedingungen aus den Geschäftsunterlagen deutlich ersichtlich ist,
- b) sie aufgrund von internen Vorgaben erfolgen, die die Geschäftsarten, den Kundenkreis, den Umfang und die Ausgestaltung dieser Handelsgeschäfte festlegen, und
- c) sie bei entsprechender Bedeutung an die Geschäftsleitung berichtet werden.
Erläuterung
Dokumentation der Abweichung von marktgerechten Bedingungen Der Dokumentation der Abweichung von marktgerechten Bedingungen in den Geschäftsunterlagen wird in der Regel auch durch die Offenlegung gegenüber dem Kunden in der Geschäftsbestätigung Rechnung getragen.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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