+BTR 4 Tz 1

BTR 4 Tz 1

Das Institut muss den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen. Es muss eine einheitliche Definition und Abgrenzung operationeller Risiken festlegen und diese den Mitarbeitern verständlich kommunizieren

Erläuterung

Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen oder Beinaheverlusten
Die Prozesse zum Management operationeller Risiken müssen auch den Umgang mit Schadensfällen mit Markt- oder Kreditrisikobezug („boundary events“), Beinaheverlusten und zusammenhängenden Ereignissen umfassen.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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