+BTR 5 Kreditspreadrisiken im Anlagebuch
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BTR 5 Kreditspreadrisiken im Anlagebuch
BTR 5 Kreditspreadrisiken im Anlagebuch
1. Overview
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Regulation |
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BTR 5 Tz 1
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Bei der Bestimmung der wesentlichen Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sind die Auswirkungen von Kreditspreadänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts, einschließlich kreditspreadinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerungs- und –controllingprozesse zu adressieren.
Erläuterung
Kreditspreadrisiken im Anlagebuch Kreditspreadrisiken im Anlagebuch können gemeinsam mit anderen Risikoarten oder als separate Risikoart ermittelt werden. Der Ausweis von Kreditspreadrisiken im Anlagebuch hat unbeschadet der Zuordnung separat zu erfolgen.
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BTR 5 Tz 2
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Das Institut bestimmt die einem Kreditspreadrisiko unterliegenden Positionen. Die Nichtberücksichtigung von Positionen ist angemessen zu begründen und zu dokumentieren. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Positionen der Aktivseite müssen berücksichtigt werden. Notleidende Risikopositionen werden nicht berücksichtigt.
Erläuterung
Spezifische Vorgaben zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch Bei der Ermittlung von Veränderungen relevanter Kreditspreads kann zwischen verschiedenen Währungen unterschieden werden. Bei kleinen Handelsbüchern nach Art. 94 CRR muss eine integrierte Behandlung von Handelsbuch und Anlagebuch vorgenommen werden, sofern das Kreditspreadrisiko im Handelsbuch nicht durch eine andere Risikoermittlung abgedeckt wird.
Ausschluss von Positionen ohne Kreditrisikospreadsensitivität Ein genereller Ausschluss bestimmter Positionen, insbesondere mit isoliertem Blick auf Handelbarkeit und Haltedauer, ist nicht möglich. Nichtsdestotrotz können für bestimmte Produkte pauschalere Betrachtungen angestellt werden, was ihre Nichtberücksichtigung angeht. Dies gilt vor allem für:
- Kredite, deren Kreditkonditionierung keine Kreditspreadrisikosensitivität aufweist und die das Institut nicht beabsichtigt zu veräußern;
- Einlagen;
- bestimmte Derivate, insbesondere dann, wenn der Basiswert per Konstruktion keine Kreditspreadrisikosensitivität aufweist.
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BTR 5 Tz 3
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Idiosynkratische Risikokomponenten einzelner Positionen dürfen berücksichtigt werden, wenn sie konservativ und nachvollziehbar begründet sind.
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BTR 5 Tz 4
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Die internen Risikotransfers zwischen Anlage- und Handelsbuch sind zu dokumentieren und müssen im Einklang mit den risikopolitischen Vorgaben des Instituts stehen.
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1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
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Requirement |
3. Related Standards
Standards
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Requirement |
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