+OPS.2.2 Cloud-Nutzung
---+OPS.2.2.G1 Fehlende oder unzureichende Strategie für die Cloud-Nutzung
---+OPS.2.2.G2 Abhängigkeit von Cloud-Diensteanbietenden (Kontrollverlust)
---+OPS.2.2.G3 Mangelhaftes Anforderungsmanagement bei der Cloud-Nutzung
---+OPS.2.2.G4 Verstoß gegen rechtliche Vorgaben
---+OPS.2.2.G5 Fehlende Mandantenfähigkeit bei Cloud-Diensteanbietenden
---+OPS.2.2.G6 Unzulängliche vertragliche Regelungen mit Cloud-Diensteanbietenden
---+OPS.2.2.G7 Mangelnde Planung der Migration zu Cloud-Diensten
---+OPS.2.2.G8 Unzureichende Einbindung von Cloud-Diensten in die eigene IT
---+OPS.2.2.G9 Unzureichende Regelungen für das Ende eines Cloud-Nutzungs-Vorhabens
---+OPS.2.2.G10 Unzureichendes Administrationsmodell für die Cloud-Nutzung
---+OPS.2.2.G11 Unzureichendes Notfallvorsorgekonzept
---+OPS.2.2.G12 Ausfall der IT-Systeme der Cloud-Diensteanbietenden
---+OPS.2.2.A1 Erstellung einer Strategie für die Cloud-Nutzung (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung, Datenschutzbeauftragte]
---+OPS.2.2.A2 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Cloud-Nutzung (B) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A3 Service-Definition für Cloud-Dienste (B) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A4 Festlegung von Verantwortungsbereichen und Schnittstellen (B) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A5 Planung der sicheren Migration zu einem Cloud-Dienst (S) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A6 Planung der sicheren Einbindung von Cloud-Diensten (S)
---+OPS.2.2.A7 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Cloud-Nutzung (S)
---+OPS.2.2.A8 Sorgfältige Auswahl von Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
---+OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
---+OPS.2.2.A10 Sichere Migration zu einem Cloud-Dienst (S) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A11 Erstellung eines Notfallkonzeptes für einen Cloud-Dienst (S)
---+OPS.2.2.A12 Aufrechterhaltung der Informationssicherheit im laufenden Cloud-Nutzungs-Betrieb (S)
---+OPS.2.2.A13 Nachweis einer ausreichenden Informationssicherheit bei der Cloud-Nutzung (S)
---+OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
---+OPS.2.2.A15 Sicherstellung der Portabilität von Cloud-Diensten (H) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A16 Durchführung eigener Datensicherungen (H) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A17 Einsatz von Verschlüsselung bei Cloud-Nutzung (H)
---+OPS.2.2.A18 Einsatz von Verbunddiensten (H) [Fachverantwortliche]
---+OPS.2.2.A19 Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden (H) [Personalabteilung]
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OPS.2.2 Cloud-Nutzung
EinleitungCloud Computing bezeichnet das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschließlich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software. Cloud Computing bietet viele Vorteile: Die IT-Dienste können bedarfsgerecht, skalierbar und flexibel genutzt und je nach Funktionsumfang, Nutzungsdauer und Anzahl der Benutzenden abgerechnet werden. Auch kann auf spezialisierte Kenntnisse und Ressourcen der Cloud-Diensteanbietenden zugegriffen werden, wodurch interne Ressourcen für andere Aufgaben freigesetzt werden können. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass sich die Vorteile, die Institutionen von der Cloud-Nutzung erwarten, nicht vollständig auswirken. Die Ursache dafür ist meistens, dass wichtige kritische Erfolgsfaktoren im Vorfeld der Cloud-Nutzung nicht ausreichend betrachtet werden. Daher müssen Cloud-Dienste strategisch geplant sowie (Sicherheits-)Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen sorgfältig definiert und vereinbart werden. Auch das Bewusstsein und Verständnis für die notwendigerweise geänderten Rollen, sowohl auf Seiten des IT-Betriebs als auch der Benutzenden der auftraggebenden Institution, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Zusätzlich sollte bei der Einführung von Cloud-Diensten auch das Thema Governance berücksichtigt werden (Cloud Governance). Kritische Bereiche sind beispielsweise die Vertragsgestaltung, die Umsetzung von Mandantenfähigkeit, die Sicherstellung von Portabilität unterschiedlicher Services, die Abrechnung genutzter Service-Leistungen, das Monitoring der Service-Erbringung, das Sicherheitsvorfallmanagement und zahlreiche Datenschutzaspekte. ZielsetzungDer Baustein beschreibt Anforderungen, durch die sich Cloud-Dienste sicher nutzen lassen. Er richtet sich an alle Institutionen, die solche Dienste bereits nutzen oder sie zukünftig einsetzen wollen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung ist immer auf eine konkrete Cloud-Dienstleistung anzuwenden. Nutzt eine Institution unterschiedliche Cloud-Diensteanbietende, so ist der Baustein für alle Cloud-Diensteanbietenden anzuwenden. Die Schnittstelle zwischen den Cloud-Diensteanbietenden ist ebenfalls Gegenstand des Bausteins und muss für alle Cloud-Dienstleistungen betrachtet werden. In nahezu allen Bereitstellungsmodellen, abgesehen von der Nutzung einer Private Cloud On-Premise, stellen Cloud-Dienste eine Sonderform des Outsourcings (siehe Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing) dar. Die im vorliegenden Baustein beschriebenen Gefährdungen und Anforderungen werden daher häufig auch im Outsourcing angewendet. Bei Cloud-Diensten gibt es jedoch einige Besonderheiten, die sich ausschließlich in diesem Baustein wiederfinden. Der Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing ist daher nicht auf Cloud-Dienste anzuwenden. Die in diesem Baustein beschriebenen Gefährdungen und Anforderungen gelten dabei grundsätzlich unabhängig vom genutzten Service- und Bereitstellungsmodell. Sicherheitsanforderungen, mit denen Anbietende ihre Cloud-Dienste schützen können, sind nicht Gegenstand dieses Bausteins. Gefährdungen und spezifische Sicherheitsanforderungen, die durch die Anbindung eines Cloud-Dienstes über entsprechende Schnittstellen (englisch API, Application Programming Interface) als relevant anzusehen sind, werden ebenfalls nicht in diesem Baustein betrachtet. Abgrenzung zum klassischen IT-Outsourcing Beim Outsourcing werden Arbeits-, Produktions- oder Geschäftsprozesse einer Institution ganz oder teilweise zu externen Dienstleistenden ausgelagert. Dies ist ein etablierter Bestandteil heutiger Organisationsstrategien. Das klassische IT-Outsourcing ist meist so gestaltet, dass die komplette gemietete Infrastruktur exklusiv von einem Kunden oder einer Kundin genutzt wird (Single Tenant Architektur), auch wenn Anbietende von Outsourcing normalerweise mehrere Kunden oder Kundinnen haben. Zudem werden Outsourcing-Verträge meistens über längere Laufzeiten abgeschlossen. Die Nutzung von Cloud-Diensten gleicht in vielen Punkten dem klassischen Outsourcing, aber es kommen noch einige Unterschiede hinzu, die zu berücksichtigen sind: - Aus wirtschaftlichen Gründen teilen sich oft in einer Cloud mehrere Anwendende eine gemeinsame Infrastruktur.
- Cloud-Dienste sind dynamisch und dadurch innerhalb viel kürzerer Zeiträume nach oben und unten skalierbar. So können Cloud-basierte Angebote rascher an den tatsächlichen Bedarf der Anwendenden angepasst werden.
- Die in Anspruch genommenen Cloud-Dienste werden in der Regel mittels einer Webschnittstelle durch die Cloud-Anwendenden selbst gesteuert. So können sie automatisiert die genutzten Dienste auf ihre Bedürfnisse zuschneiden.
- Durch die beim Cloud Computing genutzten Techniken ist es möglich, die IT-Leistung dynamisch über mehrere Standorte zu verteilen, die geographisch sowohl im In- als auch im Ausland weit verstreut sein können.
- Die Anwendenden können die genutzten Dienste und ihre Ressourcen einfach über Web-Oberflächen oder passende Schnittstellen administrieren, wobei wenig Interaktion mit den Cloud-Diensteanbietenden erforderlich ist.
WissenswertesDas BSI beschreibt in seiner Publikation „Anforderungskatalog Cloud Computing (C5)“ Kriterien zur Beurteilung der Informationssicherheit von Cloud-Diensten. Die Cloud Security Alliance (CSA) gibt in ihrer Publikation „Security Guidance for Critical Areas of Focus in Cloud Computing“ Empfehlungen zur Nutzung von Cloud-Diensten. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) gibt in der NIST Special Publication 800-144 „Guidelines on Security and Privacy in Public Cloud Computing“ Empfehlungen zur Nutzung von Cloud-Diensten. Die European Union Agency for Network and Information Security (ENISA) hat folgendes weiterführendes Dokument „Cloud Computing: Benefits, Risks and Recommendations for Information Security“ zum Themenfeld Cloud Computing veröffentlicht. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ in Kapitel SC 2 - Cloud Computing - Vorgaben zur Nutzung von Cloud-Diensten.
1. Resumen
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Estándar |
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OPS.2.2.A1 Erstellung einer Strategie für die Cloud-Nutzung (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung, Datenschutzbeauftragte]
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Eine Strategie für die Cloud-Nutzung MUSS erstellt werden. Darin MÜSSEN Ziele, Chancen und Risiken definiert werden, die die Institution mit der Cloud-Nutzung verbindet. Zudem MÜSSEN die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die technischen Anforderungen untersucht werden, die sich aus der Nutzung von Cloud-Diensten ergeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchung MÜSSEN in einer Machbarkeitsstudie dokumentiert werden. Es MUSS festgelegt werden, welche Dienste in welchem Bereitstellungsmodell zukünftig von Cloud-Diensteanbietenden bezogen werden sollen. Zudem MUSS sichergestellt werden, dass bereits in der Planungsphase zur Cloud-Nutzung alle grundlegenden technischen und organisatorischen Sicherheitsaspekte ausreichend berücksichtigt werden. Für den geplanten Cloud-Dienst SOLLTE eine grobe individuelle Sicherheitsanalyse durchgeführt werden. Diese SOLLTE wiederholt werden, wenn sich technische und organisatorische Rahmenbedingungen wesentlich verändern. Für größere Cloud-Projekte SOLLTE zudem eine Roadmap erarbeitet werden, die festlegt, wann und wie ein Cloud-Dienst eingeführt wird.
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OPS.2.2.A2 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Cloud-Nutzung (B) [Fachverantwortliche]
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Auf Basis der Strategie für die Cloud-Nutzung MUSS eine Sicherheitsrichtlinie für die Cloud-Nutzung erstellt werden. Sie MUSS konkrete Sicherheitsvorgaben beinhalten, mit denen sich Cloud-Dienste innerhalb der Institution umsetzen lassen. Außerdem MÜSSEN darin spezielle Sicherheitsanforderungen an die Cloud-Diensteanbietenden sowie das festgelegte Schutzniveau für Cloud-Dienste hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit dokumentiert werden. Wenn Cloud-Dienste von internationalen Anbietenden genutzt werden, MÜSSEN die speziellen länderspezifischen Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
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OPS.2.2.A3 Service-Definition für Cloud-Dienste (B) [Fachverantwortliche]
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Für jeden Cloud-Dienst MUSS eine Service-Definition erarbeitet werden. Zudem SOLLTEN alle geplanten und genutzten Cloud-Dienste dokumentiert werden.
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OPS.2.2.A4 Festlegung von Verantwortungsbereichen und Schnittstellen (B) [Fachverantwortliche]
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Basierend auf der Service-Definition für Cloud-Dienste MÜSSEN alle relevanten Schnittstellen und Verantwortlichkeiten für die Cloud-Nutzung identifiziert und dokumentiert werden. Es MUSS klar erkennbar sein, wie die Verantwortungsbereiche zwischen Cloud-Diensteanbietenden und der auftraggebenden Institution voneinander abgegrenzt sind.
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OPS.2.2.A5 Planung der sicheren Migration zu einem Cloud-Dienst (S) [Fachverantwortliche]
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Bevor zu einem Cloud-Dienst migriert wird, SOLLTE ein Migrationskonzept erstellt werden. Dafür SOLLTEN zunächst organisatorische Regelungen sowie die Aufgabenverteilung festgelegt werden. Zudem SOLLTEN bestehende Betriebsprozesse hinsichtlich der Cloud-Nutzung identifiziert und angepasst werden. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass die eigene IT ausreichend im Migrationsprozess berücksichtigt wird. Auch SOLLTEN die Zuständigen ermitteln, ob die Mitarbeitenden auf Seiten der Institution zusätzlich geschult werden sollten.
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OPS.2.2.A6 Planung der sicheren Einbindung von Cloud-Diensten (S)
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Bevor ein Cloud-Dienst genutzt wird, SOLLTE sorgfältig geplant werden, wie er in die IT der Institution eingebunden werden soll. Hierfür SOLLTE mindestens geprüft werden, ob Anpassungen der Schnittstellen, der Netzanbindung, des Administrationsmodells sowie des Datenmanagementmodells notwendig sind. Die Ergebnisse SOLLTEN dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
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OPS.2.2.A7 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Cloud-Nutzung (S)
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Auf Grundlage der identifizierten Sicherheitsanforderungen (siehe OPS.2.2.A2 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Cloud-Nutzung) SOLLTE ein Sicherheitskonzept für die Nutzung von Cloud-Diensten erstellt werden.
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OPS.2.2.A8 Sorgfältige Auswahl von Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
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Basierend auf der Service-Definition für den Cloud-Dienst SOLLTE ein detailliertes Anforderungsprofil für Cloud-Diensteanbietende erstellt werden. Eine Leistungsbeschreibung und ein Lastenheft SOLLTEN erstellt werden. Für die Bewertung von Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN auch ergänzende Informationsquellen herangezogen werden. Ebenso SOLLTEN verfügbare Service-Beschreibungen der Cloud-Diensteanbietenden sorgfältig geprüft und hinterfragt werden.
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OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
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Die vertraglichen Regelungen zwischen der auftraggebenden Institution und den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN in Art, Umfang und Detaillierungsgrad dem Schutzbedarf der Informationen angepasst sein, die im Zusammenhang mit der Cloud-Nutzung stehen. Es SOLLTE geregelt werden, an welchem Standort die Cloud-Diensteanbietenden ihre Leistung erbringen. Zusätzlich SOLLTEN Eskalationsstufen und Kommunikationswege zwischen der Institution und den Cloud-Diensteanbietenden definiert werden. Auch SOLLTE vereinbart werden, wie die Daten der Institution sicher zu löschen sind. Ebenso SOLLTEN Kündigungsregelungen schriftlich fixiert werden. Die Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN alle Subunternehmen offenlegen, die sie für den Cloud-Dienst benötigen.
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OPS.2.2.A10 Sichere Migration zu einem Cloud-Dienst (S) [Fachverantwortliche]
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Die Migration zu einem Cloud-Dienst SOLLTE auf Basis des erstellten Migrationskonzeptes erfolgen. Während der Migration SOLLTE überprüft werden, ob das Sicherheitskonzept für die Cloud-Nutzung an potenzielle neue Anforderungen angepasst werden muss. Auch SOLLTEN alle Notfallvorsorgemaßnahmen vollständig und aktuell sein. Die Migration zu einem Cloud-Dienst SOLLTE zunächst in einem Testlauf überprüft werden. Ist der Cloud-Dienst in den produktiven Betrieb übergegangen, SOLLTE abgeglichen werden, ob die Cloud-Diensteanbietenden die definierten Anforderungen der Institution erfüllen.
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OPS.2.2.A11 Erstellung eines Notfallkonzeptes für einen Cloud-Dienst (S)
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Für die genutzten Cloud-Dienste SOLLTE ein Notfallkonzept erstellt werden. Es SOLLTE alle notwendigen Angaben zu Zuständigkeiten und Kontaktpersonen enthalten. Zudem SOLLTEN detaillierte Regelungen hinsichtlich der Datensicherung getroffen werden. Auch Vorgaben zu redundant auszulegenden Management-Tools und Schnittstellensystemen SOLLTEN festgehalten sein.
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OPS.2.2.A12 Aufrechterhaltung der Informationssicherheit im laufenden Cloud-Nutzungs-Betrieb (S)
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Alle für die eingesetzten Cloud-Dienste erstellten Dokumentationen und Richtlinien SOLLTEN regelmäßig aktualisiert werden. Es SOLLTE außerdem periodisch kontrolliert werden, ob die vertraglich zugesicherten Leistungen erbracht werden. Auch SOLLTEN sich die Cloud-Diensteanbietenden und die Institution nach Möglichkeit regelmäßig abstimmen. Ebenso SOLLTE geplant und geübt werden, wie auf Systemausfälle zu reagieren ist.
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OPS.2.2.A13 Nachweis einer ausreichenden Informationssicherheit bei der Cloud-Nutzung (S)
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Die Institution SOLLTE sich von den Cloud-Diensteanbietenden regelmäßig nachweisen lassen, dass die vereinbarten Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Der Nachweis SOLLTE auf einem international anerkannten Regelwerk basieren (z. B. IT-Grundschutz, ISO/IEC 27001, Anforderungskatalog Cloud Computing (C5), Cloud Controls Matrix der Cloud Security Alliance). Die Institution SOLLTE prüfen, ob der Geltungsbereich und Schutzbedarf die genutzten Cloud-Dienste erfasst. Nutzen Cloud-Diensteanbietende Subunternehmen, um die Cloud-Dienste zu erbringen, SOLLTEN Cloud-Diensteanbietende der Institution regelmäßig nachweisen, dass diese Subunternehmen die notwendigen Audits durchführen.
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OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
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Wenn das Dienstleistungsverhältnis mit den Cloud-Diensteanbietenden beendet wird, SOLLTE sichergestellt sein, dass dadurch die Geschäftstätigkeit oder die Fachaufgaben der Institution nicht beeinträchtigt wird. Die Verträge mit den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN regeln, wie das jeweilige Dienstleistungsverhältnis geordnet aufgelöst werden kann.
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OPS.2.2.A15 Sicherstellung der Portabilität von Cloud-Diensten (H) [Fachverantwortliche]
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Die Institution SOLLTE alle Anforderungen definieren, die es ermöglichen, Cloud-Diensteanbietende zu wechseln oder den Cloud-Dienst bzw. die Daten in die eigene IT-Infrastruktur zurückzuholen. Zudem SOLLTE die Institution regelmäßig Portabilitätstests durchführen. In den Verträgen mit den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN Vorgaben festgehalten werden, mit denen sich die notwendige Portabilität gewährleisten lässt.
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OPS.2.2.A16 Durchführung eigener Datensicherungen (H) [Fachverantwortliche]
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Die Institution SOLLTE prüfen, ob, zusätzlich zu den vertraglich festgelegten Datensicherungen der Cloud-Diensteanbietenden, eigene Datensicherungen erstellt werden sollen. Zudem SOLLTE sie detaillierte Anforderungen an einen Backup-Service erstellen.
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OPS.2.2.A17 Einsatz von Verschlüsselung bei Cloud-Nutzung (H)
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Wenn Daten durch Cloud-Diensteanbietende verschlüsselt werden, SOLLTE vertraglich geregelt werden, welche Verschlüsselungsmechanismen und welche Schlüssellängen eingesetzt werden dürfen. Wenn eigene Verschlüsselungsmechanismen genutzt werden, SOLLTE ein geeignetes Schlüsselmanagement sichergestellt sein. Bei der Verschlüsselung SOLLTEN die eventuellen Besonderheiten des gewählten Cloud-Service-Modells berücksichtigt werden.
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OPS.2.2.A18 Einsatz von Verbunddiensten (H) [Fachverantwortliche]
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Es SOLLTE geprüft werden, ob bei einem Cloud-Nutzungs-Vorhaben Verbunddienste (Federation Services) eingesetzt werden. Es SOLLTE sichergestellt sein, dass in einem SAML (Security Assertion Markup Language)-Ticket nur die erforderlichen Informationen an die Cloud-Diensteanbietenden übertragen werden. Die Berechtigungen SOLLTEN regelmäßig überprüft werden, sodass nur berechtigten Benutzenden ein SAML-Ticket ausgestellt wird.
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OPS.2.2.A19 Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden (H) [Personalabteilung]
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Mit externen Cloud-Diensteanbietenden SOLLTE vertraglich vereinbart werden, dass in geeigneter Weise überprüft wird, ob das eingesetzte Personal qualifiziert und vertrauenswürdig ist. Dazu SOLLTEN gemeinsam Kriterien festgelegt werden.
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1.1 Referencias
1.2 Requisitos identificados
1.3 Regulaciones relacionadas
2. Requisitos identificados
Requisitos
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Requisito |
3. Regulaciones relacionadas
Regulaciones
| Fuente |
Regulación |
Incidencias vinculadas
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