+Artikel 32 (2)

Artikel 32 (2)

Kontoführende Zahlungsdienstleister, die eine dedizierte Schnittstelle eingerichtet haben, definieren transparente wesentliche Leistungsindikatoren und Service-Level-Ziele, die im Hinblick auf Verfügbarkeit und die nach Artikel 36 bereitgestellten Daten mindestens so streng sind wie diejenigen, die für die von ihren Zahlungsdienstnutzern verwendete Schnittstelle gelten. Diese Schnittstellen, Indikatoren und Zielvorgaben werden von den zuständigen Behörden überwacht und Stresstests unterzogen.

1. Resumen

,
Título Regulación

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Estándares relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Estándares relacionados

Estándares
Fuente Requisito
  • Builddate: 12.09.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32018R0389
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