+Artikel 48 (10)

Artikel 48 (10)

►M2  Bis zum 26. Juni 2017 veröffentlichen die Europäischen Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 an die zuständigen Behörden gerichtete Leitlinien über Merkmale eines risikobasierten Ansatzes für die Aufsicht und die bei der Aufsicht nach risikobasiertem Ansatz zu unternehmenden Schritte. Ab dem 1. Januar 2020 gibt die EBA, soweit angemessen, solche Leitlinien heraus. ◄ Besonders berücksichtigt werden Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, und es werden, soweit angemessen und verhältnismäßig, spezifische Maßnahmen festgelegt.

1. Resumen

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Título Regulación

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Estándares relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Estándares relacionados

Estándares
Fuente Requisito
  • Builddate: 30.12.2024 00:00:00 -Doknr: CELEX:32015L0849
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