+Artikel 45h (6)

Artikel 45h (6)

Wird aufgrund einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe der konsolidierten Anforderung für die Abwicklungsgruppe und die Höhe der für die Unternehmen der Abwicklungsgruppe auf Einzelunternehmensbasis geltenden Anforderung innerhalb von vier Monaten keine gemeinsame Entscheidung getroffen, so gilt Folgendes:

a) 

Eine Entscheidung über die Höhe der für die Tochterunternehmen der Abwicklungsgruppe auf Einzelunternehmensbasis geltenden Anforderung ist gemäß Absatz 5 zu treffen;

b) 

eine Entscheidung über die Höhe der konsolidierten Anforderung für die Abwicklungsgruppe ist gemäß Absatz 4 zu treffen.

1. Resumen

,
Título Regulación

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Estándares relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Estándares relacionados

Estándares
Fuente Requisito
  • Builddate: 11.05.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0059
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