+BTR 5 Tz 2

BTR 5 Tz 2

Das Institut bestimmt die einem Kreditspreadrisiko unterliegenden Positionen. Die Nichtberücksichtigung von Positionen ist angemessen zu begründen und zu dokumentieren. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Positionen der Aktivseite müssen berücksichtigt werden. Notleidende Risikopositionen werden nicht berücksichtigt.

Erläuterung

Spezifische Vorgaben zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Bei der Ermittlung von Veränderungen relevanter Kreditspreads kann zwischen verschiedenen Währungen unterschieden werden. Bei kleinen Handelsbüchern nach Art. 94 CRR muss eine integrierte Behandlung von Handelsbuch und Anlagebuch vorgenommen werden, sofern das Kreditspreadrisiko im Handelsbuch nicht durch eine andere Risikoermittlung abgedeckt wird.

Ausschluss von Positionen ohne Kreditrisikospreadsensitivität

Ein genereller Ausschluss bestimmter Positionen, insbesondere mit isoliertem Blick auf Handelbarkeit und Haltedauer, ist nicht möglich. Nichtsdestotrotz können für bestimmte Produkte pauschalere Betrachtungen angestellt werden, was ihre Nichtberücksichtigung angeht. Dies gilt vor allem für:

  • Kredite, deren Kreditkonditionierung keine Kreditspreadrisikosensitivität aufweist und die das Institut nicht beabsichtigt zu veräußern;
  • Einlagen;
  • bestimmte Derivate, insbesondere dann, wenn der Basiswert per Konstruktion keine Kreditspreadrisikosensitivität aufweist.

1. Resumen

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Título Regulación

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Estándares relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Estándares relacionados

Estándares
Fuente Requisito
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