Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Kühne Holding AG ein Bußgeld von 8.500 Euro erlassen. Grund war ein Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Das Unternehmen hatte die Neubestellung eines Vertreters nicht unverzüglich nach dessen Bestellung anzeigt.
- BAFIN -
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