+INF.11.A3 Regelungen für die Fahrzeugbenutzung (B) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche, Benutzende, Datenschutzbeauftragte]
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INF.11.A3 Regelungen für die Fahrzeugbenutzung (B) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche, Benutzende, Datenschutzbeauftragte]
Für alle Tätigkeiten, die sich auf die Sicherheit der in den Fahrzeugen verarbeiteten Informationen auswirken können, MUSS vorher geregelt werden, ob sie in den Fahrzeugen durchgeführt werden dürfen. Hierbei MUSS klar geregelt werden, welche Informationen dabei transportiert und bearbeitet werden dürfen. Ergänzend MUSS festgelegt werden, welche Schutzvorkehrungen dabei zu treffen sind. Dies MUSS für jede Art von Information gelten, auch für Gespräche in den Fahrzeugen. Es MUSS geklärt werden, unter welchen Rahmenbedingungen Mitarbeitende auf welche Art von Informationen ihrer Institution zugreifen dürfen. Außerdem MUSS geregelt werden, in welchem Umfang Infotainmentsysteme, Anwendungen und sonstige Services der Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Des Weiteren MUSS festgelegt werden, wie Schnittstellen abzusichern sind. In bestehende Geschäfts- bzw. Dienstanweisungen MUSS beschrieben werden, wie mitgeführte IT in den Fahrzeugen verwendet und aufbewahrt werden darf.
1. Ülevaade
1.1 Viited
1.2 Tuvastatud nõuded
1.3 Seotud regulatsioonid
2. Tuvastatud nõuded
3. Seotud regulatsioonid
Regulatsioonid
| Allikas |
Regulatsioon |
Lingitud teemad
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