+NOT.2.1 Verfahren und Regelungen zur BAO
---+NOT.2.1.1 Rollen
---+NOT.2.1.2 Alarmierung
---+NOT.2.1.3 Stabsraum
---+NOT.2.1.4 Stabsübung

NOT.2.1 Verfahren und Regelungen zur BAO

Notfallplanung SOLLTE Verfahren und Regelungen für eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) zur Behandlung von Notfällen und Krisen verankern.

Erläuterung

Eine BAO ermöglicht, in Notfällen und Krisen schnellstmöglich auf das Schadensereignis zu reagieren. Eine BAO gehört zu den originären Aufgaben eines BCMS. Wird bzw. wurde ein BCMS nach BSI-Standard 200-4 aufgebaut (unabhängig von der Stufe), so sind die BAO-betreffenden Anforderungen in der Regel erfüllt und werden im Rahmen des BCMS anhand des BSI-Standards 200-4 detaillierter definiert. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 in Kapitel 5 Aufbau und Befähigung der BAO (R+AS) entnommen werden. Die einzelnen Regelungen können den untergliederten Anforderungen entnommen werden.

1. Ülevaade

Pealkiri Standard
NOT.2.1.1 Rollen

Notfallplanung SOLLTE Aufgaben für die BAO einschließlich BAO-Stab und Notfallteams [zuständigen Personen oder Rollen] zuweisen.

Erläuterung

Die BAO besteht in der Regel aus einem Stab, der die Koordination und Entscheidungsfindung in einem Schadensereignis übernimmt. Der Stab koordiniert ferner die Tätigkeiten der Notfallteams, die die ausgefallenen Ressourcen wieder anlaufen lassen (= in einen Notbetrieb bereitstellen) und die zeitkritischen Geschäftsprozesse in einem Notbetrieb durchführen und bearbeiten. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 in Kapitel 5.1 Aufbau der BAO (R+AS) entnommen werden.

NOT.2.1.2 Alarmierung

Notfallplanung SOLLTE die Alarmierung der BAO verankern.

Erläuterung

In einem Schadensereignis ist es entscheidend, dass die BAO schnellstmöglich alarmiert wird und somit auch schnellstmöglich Entscheidungen treffen kann. Hierzu bedarf es entsprechender vorab vorbereiteter Alarmierungspfade bzw. Pläne. Diese legen fest, wer die BAO (typischerweise zuerst den Stab und anschließend passende Teams) anhand welcher Kriterien alarmieren kann. In der Praxis haben sich hier abgestufte Verfahren etabliert, die anhand von gezielten Fragen eine Vorfilterung ermöglichen. Nähere Informationen hierzu können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 5.2 Detektion, Alarmierung und Eskalation (R+AS) entnommen werden.

NOT.2.1.3 Stabsraum

Notfallplanung KANN einen Stabsraum für den Stab installieren.

Erläuterung

Damit der Stab der BAO im Schadensereignis handlungsfähig ist, benötigt er einen Stabsraum. Der Stabsraum kann ein Raum vor Ort oder eine virtuelle Arbeitsumgebung sein. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 5.6.3 Festlegung eines Stabsraums (R+AS) entnommen werden.

NOT.2.1.4 Stabsübung

Notfallplanung KANN die Funktionsfähigkeit der BAO [regelmäßig] durch Stabsübungen überprüfen.

Erläuterung

Da Notfälle nur selten vorkommen, die tatsächliche Funktionstüchtigkeit der BAO dann aber von großer Bedeutung für die Informationssicherheit ist, sind regelmäßige Übungen der BAO sinnvoll. Insbesondere die festgelegte Stabsstruktur (Aufgaben und Rollen), sowie das Funktionieren der Ausstattung sind im Ernstfall von großer Bedeutung. Zur Erprobung ist es zweckmäßig bei jeder Übung typische Szenarien im vollständig besetzten Stab durchzuführen und Notfallteams nur je nach passendem Szenario in die Übung einzubeziehen. Ist eine BAO erst aufgebaut worden, genügen für die Stabsübung in der Regel relativ simple Übungsszenarien wie ein Brand im Rechenzentrum oder ein Ransomware-Vorfall. Mit wachsendem Reifegrad der BAO kann anschließend die Komplexität und Realitätsnähe der Übung steigen. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 13.6 Stabsübung (R+AS) entnommen werden.

1.1 Viited

1.2 Tuvastatud nõuded

1.3 Seotud regulatsioonid

2. Tuvastatud nõuded

Nõuded
Allikas Nõue

3. Seotud regulatsioonid

Regulatsioonid
Allikas Regulatsioon

Lingitud teemad