+Artikel 28 1

Artikel 28 1

(1)   Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. September 2019 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie — gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag — vor.

Dieser Bericht enthält

a)

eine Liste sämtlicher von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf dieser Richtlinie;

b)

eine Bewertung der in den einzelnen Mitgliedstaaten verlangten durchschnittlichen Entgelte für Zahlungskonten im Sinne dieser Richtlinie;

c)

eine Bewertung der Frage, ob die Entwicklung eines Rahmens realisierbar ist, mit dem die automatische Umleitung von Zahlungen von einem auf ein anderes Zahlungskonto in demselben Mitgliedstaat sichergestellt wird und parallel dazu automatische Benachrichtigungen an Zahlungsempfänger oder Zahler erfolgen, wenn ihre Überweisungen umgeleitet werden;

d)

eine Bewertung der Frage, ob es machbar ist, den Kontowechsel-Service nach Artikel 10 auf Fälle auszudehnen, in denen der empfangende und der übertragende Zahlungsdienstleister in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, und ob die grenzüberschreitende Kontoeröffnung nach Artikel 11 durchführbar ist;

e)

auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten nach Artikel 27 übermittelten Informationen eine Bewertung der Anzahl der Kontoinhaber, die seit der Umsetzung dieser Richtlinie einen Zahlungskontowechsel vollzogen haben;

f)

eine Bewertung von Kosten und Nutzen der Verwirklichung einer vollständigen, unionsweiten Übertragbarkeit von Zahlungskontonummern;

g)

eine Bewertung der Anzahl der Kreditinstitute, die Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten;

h)

eine Bewertung der Anzahl der Verbraucher, die seit der Umsetzung dieser Richtlinie Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen eröffnet haben, und — sofern anonymisierte Informationen bereitgestellt werden — eine Analyse der Merkmale solcher Verbraucher;

i)

eine Bewertung des in den Mitgliedstaaten verlangten durchschnittlichen Jahresentgelts für Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen;

j)

eine Bewertung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen und der Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen, um die finanzielle Teilhabe zu erhöhen und schutzbedürftigen Mitgliedern der Gesellschaft in Bezug auf eine Überschuldung Unterstützung zu leisten;

k)

Beispiele für bewährte Verfahren, mit denen die Mitgliedstaaten erreichen, dass weniger Verbraucher vom Zugang zu Zahlungsdienstleistungen ausgeschlossen werden.

1. Ülevaade

,
Pealkiri Regulatsioon

1.1 Viited

1.2 Tuvastatud nõuded

1.3 Seotud standardid

2. Tuvastatud nõuded

Nõuded
Allikas Nõue

3. Seotud standardid

Standardid
Allikas Nõue
  • Builddate: 28.08.2014 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0092
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE