Die Bafin hat am 15. September 2026 gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen für die Beseitigung von Mängeln im Bereich Datenverarbeitungssysteme angeordnet. Die Systeme dienen der Überwachung von Transaktionen zum Zweck der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_2026_10_09_deutsche_bank_ag.html