+RICHTLINIE 2013/24/EU DES RATES vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
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English - European Union - Corporate Law -

RICHTLINIE 2013/24/EU DES RATES vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien

RICHTLINIE 2013/24/EU DES RATES

vom 13. Mai 2013

zur Anpassung bestimmter Richtlinien auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1

Artikel 1

Die Richtlinien ►M1  ————— ◄ ►M2  ————— ◄ 2009/102/EG, ►M2  ————— ◄ werden gemäß dem Anhang dieser Richtlinie geändert.

Artikel 2

Artikel 2

(1)  Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum Tag des Beitritts Kroatiens zur Union die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.

Sie wenden diese Vorschriften ab dem Tag des Beitritts Kroatiens zur Union an.

Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

(2)  Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 3

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages über den Beitritt Kroatiens in Kraft.

Artikel 4

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

ANHANG

ANHANG

TEIL A

GESELLSCHAFTSRECHT

▼M2 —————

▼B

2. In Anhang I der Richtlinie 2009/102/EG wird nach dem Eintrag für Frankreich folgender Gedankenstrich eingefügt:

„— Kroatien:

društvo s ograničenom odgovornošću, dioničko društvo;“.

▼M2 —————

▼B

TEIL B

BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN

▼M1 —————

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung