+CON.7.A2 Sensibilisierung der Mitarbeitenden zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)

CON.7.A2 Sensibilisierung der Mitarbeitenden zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)

Benutzende MÜSSEN im verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnik bzw. tragbaren IT-Systemen auf Auslandsreisen sensibilisiert und geschult werden. Benutzende MÜSSEN die Gefahren kennen, die durch den unangemessenen Umgang mit Informationen, die unsachgemäße Vernichtung von Daten und Datenträgern oder durch Schadsoftware und den unsicheren Datenaustausch entstehen können. Außerdem MÜSSEN die Grenzen der eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen aufgezeigt werden. Die Benutzenden MÜSSEN dazu befähigt und darin bestärkt werden, einem Verlust oder Diebstahl vorzubeugen bzw. bei Ungereimtheiten fachliche Beratung einzuholen. Außerdem SOLLTEN Mitarbeitende auf gesetzliche Anforderungen einzelner Reiseziele in Bezug auf die Reisesicherheit hingewiesen werden. Hierzu MUSS sich der oder die Informationssicherheitsbeauftragte über die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der Informationssicherheit (z. B. Datenschutz, IT-Sicherheitsgesetz) informieren und die Mitarbeitenden sensibilisieren.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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