+DER.1.A18 Durchführung regelmäßiger Integritätskontrollen (H)

DER.1.A18 Durchführung regelmäßiger Integritätskontrollen (H)

Alle Detektionssysteme SOLLTEN regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch integer sind. Auch SOLLTEN die Berechtigungen der Benutzenden kontrolliert werden. Zusätzlich SOLLTEN die Sensoren eine Integritätskontrolle von Dateien durchführen. Bei sich ändernden Werten SOLLTE eine automatische Alarmierung ausgelöst werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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