+DER.2.1.A17 Nachbereitung von Sicherheitsvorfällen (S)

DER.2.1.A17 Nachbereitung von Sicherheitsvorfällen (S)

Sicherheitsvorfälle SOLLTEN standardisiert nachbereitet werden. Dabei SOLLTE untersucht werden, wie schnell die Sicherheitsvorfälle erkannt und behoben wurden. Weiterhin SOLLTE untersucht werden, ob die Meldewege funktionierten, ausreichend Informationen für die Bewertung verfügbar und ob die Detektionsmaßnahmen wirksam waren. Ebenso SOLLTE geprüft werden, ob die ergriffenen Maßnahmen und Aktivitäten wirksam und effizient waren.

Die Erfahrungen aus vergangenen Sicherheitsvorfällen SOLLTEN genutzt werden, um daraus Handlungsanweisungen für vergleichbare Sicherheitsvorfälle zu erstellen. Diese Handlungsanweisungen SOLLTEN den relevanten Personengruppen bekanntgegeben und auf Basis neuer Erkenntnisse regelmäßig aktualisiert werden.

Die Institutionsleitung SOLLTE jährlich über die Sicherheitsvorfälle unterrichtet werden. Besteht sofortiger Handlungsbedarf, MUSS die Institutionsleitung umgehend informiert werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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