DER.3.1.A9 Auswahl eines geeigneten Audit- oder Revionsteams (S)
Die Institution SOLLTE für jedes Audit bzw. für jede Revision ein geeignetes Team zusammenstellen. Es SOLLTE eine Person benannt werden, die das Audit oder die Revision leitet. Diese SOLLTE die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Audits bzw. der Revisionen tragen. Die Größe des Audit- bzw. Revisionsteams SOLLTE dem Prüfbereich entsprechen. Die Institution SOLLTE insbesondere die Kompetenzanforderungen der Prüfthemen sowie die Größe und die örtliche Verteilung des Prüfbereichs berücksichtigen. Die Mitglieder des Audit- bzw. Revisionsteams SOLLTEN angemessen qualifiziert sein. Die Neutralität des Auditteams SOLLTE sichergestellt werden. Darüber hinaus SOLLTE auch das Revisionsteam unabhängig sein. Werden externe Dienstleistende mit einem Audit oder einer Revision beauftragt, SOLLTEN diese auf ihre Unabhängigkeit hin überprüft und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
1. Vue d’ensemble
1.1 Références
1.2 Exigences identifiées
1.3 Réglementations associées
2. Exigences identifiées
Exigences
| Source |
Exigence |
3. Réglementations associées
Réglementations
| Source |
Réglementation |
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