+APP.6.A3 Sichere Beschaffung von Software (B) [Beschaffungsstelle]

APP.6.A3 Sichere Beschaffung von Software (B) [Beschaffungsstelle]

Wenn Software beschafft wird, MUSS auf Basis des Anforderungskatalogs eine geeignete Software ausgewählt werden. Die ausgewählte Software MUSS aus vertrauenswürdigen Quellen beschafft werden. Die vertrauenswürdige Quelle SOLLTE eine Möglichkeit bereitstellen, die Software auf Integrität zu überprüfen.

Darüber hinaus SOLLTE die Software mit einem geeigneten Wartungsvertrag oder einer vergleichbaren Zusage des herstellenden oder anbietenden Unternehmens beschafft werden. Diese Verträge oder Zusagen SOLLTEN insbesondere garantieren, dass auftretende Sicherheitslücken und Schwachstellen der Software während des gesamten Nutzungszeitraums zeitnah behoben werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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