+SYS.2.5.A3 Schutz vor Schadsoftware auf den virtuellen Clients (B)

SYS.2.5.A3 Schutz vor Schadsoftware auf den virtuellen Clients (B)

Für die virtuellen Clients MUSS ein Schutz vor Schadsoftware gemäß den Bausteinen OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen und SYS.2.1 Allgemeiner Client sowie unter Berücksichtigung der betriebssystemspezifischen Bausteine umgesetzt werden. Wird ein Virenschutzprogramm eingesetzt, MUSS festgelegt und dokumentiert werden, ob dieser Schutz zentralisiert in der Virtualisierungsinfrastruktur, dezentralisiert auf den virtuellen Clients oder in Mischformen umgesetzt wird. Falls die virtuellen Clients mit zentralen Komponenten geschützt werden sollen, MÜSSEN diese zentralen Komponenten über eine ausreichende Leistung verfügen.

Falls ein Virenschutzprogramm auf den virtuellen Clients ausgeführt wird, MUSS sichergestellt werden, dass die Leistung der Virtualisierungsinfrastruktur ausreicht.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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