+IND.2.1.A8 Schutz vor Schadsoftware (S) [OT-Betrieb (Operational Technology, OT)]

IND.2.1.A8 Schutz vor Schadsoftware (S) [OT-Betrieb (Operational Technology, OT)]

ICS-Komponenten SOLLTEN durch geeignete Mechanismen vor Schadprogrammen geschützt werden (siehe OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen). Wird dafür ein Virenschutzprogramm benutzt, SOLLTEN das Programm und die Virensignaturen nach der Freigabe durch das herstellende Unternehmen immer auf dem aktuellen Stand sein.

Wenn die Ressourcen auf der ICS-Komponente nicht ausreichend sind oder die Echtzeitanforderung durch den Einsatz von Virenschutzprogrammen gefährdet werden könnte, SOLLTEN alternative Maßnahmen ergriffen werden, etwa die Abschottung der ICS-Komponente oder des Produktionsnetzes.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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