+IND.2.4 Maschine
---+IND.2.4.G1 Ausfall oder Störung durch ungenügende Wartung
---+IND.2.4.G2 Gezielte Manipulationen
---+IND.2.4.A1 Fernwartung durch Maschinen- und Anlagenbauende (B) [OT-Betrieb (Operational Technology, OT)]
---+IND.2.4.A2 Betrieb nach Ende der Gewährleistung (B) [OT-Betrieb (Operational Technology, OT)]

IND.2.4 Maschine

Einleitung

Eine Maschine ist eine technische Vorrichtung, die automatisierte Aufgaben durchführt. Ein typisches Beispiel dafür ist eine Werkzeugmaschine, die Werkstücke auf eine vorgegebene Art bearbeitet. Dabei wird sie von einem IT-System gesteuert, das die entsprechenden Arbeitsanweisungen und -schritte vorgibt. Solche Maschinen werden auch als Automaten bezeichnet.

Meistens werden Maschinen von Maschinenbauende konstruiert und mit bestimmten vordefinierten Funktionen ausgestattet. Der oder die Betreibende der Maschine kann allerdings auch die Parameter bestimmen, nach denen sie arbeiten soll. So lassen sich beispielsweise Formen, die gefräst werden sollen, oder Kalibrierungen für bestimmte Materialien einstellen. Damit die Betreibenden die Parameter verändern können, verfügen Maschinen über verschiedene Schnittstellen, z. B. für Wechseldatenträger, spezialisierte Programmiergeräte oder Netzzugriffe.

Häufig werden von Maschinenbauenden auch Fernwartungsdienstleistungen angeboten, um frühzeitigen Verschleiß zu erkennen oder in Problemsituationen schnell reagieren zu können.

Zielsetzung

Dieser Baustein beschreibt, wie elektronisch gesteuerte, halb- oder vollautomatische Maschinen (z. B. CNC-Maschinen) unabhängig von herstellenden Unternehmen, Bauart, speziellem Einsatzzweck und -ort abgesichert werden können.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein IND.2.4 Maschine ist auf jede Maschine einmal anzuwenden.

Der vorliegende Baustein ergänzt den übergeordneten Baustein IND.2.1 Allgemeine ICS-Komponente und setzt voraus, dass dieser umgesetzt wurde. Darüber hinaus werden nur Anforderungen für Maschinen definiert, auf deren interne Strukturen eine Institution nicht zugreifen kann.

Auch werden keine Sicherheitsanforderungen für Prozessleit- und Automatisierungstechnik beschrieben. Dafür muss der Baustein IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik umgesetzt werden. Ebenso wird der Bereich der funktionalen Sicherheit nicht behandelt. Näheres dazu findet sich im Baustein IND.2.7 Safety Instrumented Systems.

Wissenswertes

Zum Baustein IND.2.4 Maschine liegen keine weiterführenden Informationen vor.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme
IND.2.4.A1 Fernwartung durch Maschinen- und Anlagenbauende (B) [OT-Betrieb (Operational Technology, OT)]

Für die Fernwartung einer Maschine MUSS es eine zentrale Richtlinie geben. Darin MUSS geregelt werden, wie die jeweiligen Fernwartungslösungen einzusetzen sind. Die Richtlinie MUSS auch festlegen, wie Kommunikationsverbindungen geschützt werden sollen. Hierüber hinaus MUSS sie auch beschreiben, welche Aktivitäten während der Fernwartung überwacht werden sollen.

Außerdem SOLLTE NICHT möglich sein, dass über die Fernwartung einer Maschine auf andere IT-Systeme oder Maschinen der Institution zugegriffen werden kann.

Mit Dienstleistenden MUSS vereinbart werden, wie sie die in der Maschine gespeicherten Informationen verwerten dürfen.

IND.2.4.A2 Betrieb nach Ende der Gewährleistung (B) [OT-Betrieb (Operational Technology, OT)]

Es MUSS ein Prozess etabliert werden, der gewährleistet, dass die Maschine auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus sicher weiterbetrieben werden kann. Hierzu MÜSSEN mit den Liefernden weitere Unterstützungsleistungen vertraglich vereinbart werden.

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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