+NET.4.2.A12 Sichere Außerbetriebnahme von VoIP-Komponenten (S)

NET.4.2.A12 Sichere Außerbetriebnahme von VoIP-Komponenten (S)

Wenn VoIP-Komponenten außer Betrieb genommen oder ersetzt werden, SOLLTEN alle sicherheitsrelevanten Informationen von den Geräten gelöscht werden. Nach dem Löschvorgang SOLLTE überprüft werden, ob die Daten auch tatsächlich erfolgreich entfernt wurden. Vertrauliche Informationen SOLLTEN auch von Backup-Medien gelöscht werden. Alle Beschriftungen, insbesondere der Endgeräte, SOLLTEN vor der Entsorgung entfernt werden. Es SOLLTE frühzeitig mit Herstellenden, Vertreibenden beziehungsweise Service-Unternehmen geklärt werden, welche Maßnahmen zur Löschung sicherheitsrelevanter Informationen mit den Vertrags- und Garantiebedingungen vereinbar sind.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

Tickets liés