+INF.2.A11 Automatische Überwachung der Infrastruktur (B) [Haustechnik]

INF.2.A11 Automatische Überwachung der Infrastruktur (B) [Haustechnik]

Alle Einrichtungen der Infrastruktur, wie z. B. Leckageüberwachung, Klima-, Strom- und USV-Anlagen, MÜSSEN automatisch überwacht werden. Erkannte Störungen MÜSSEN schnellstmöglich in geeigneter Weise weitergeleitet und bearbeitet werden.

Im Falle eines Serverraums SOLLTEN IT- und Supportgeräte, die nicht oder nur selten von einer Person bedient werden müssen, mit einer Fernanzeige für Störungen ausgestattet werden. Die verantwortlichen Mitarbeitenden MÜSSEN zeitnah alarmiert werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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