+INF.2.A24 Einsatz von Videoüberwachungsanlagen (H) [Datenschutzbeauftragte, Haustechnik, Planende]

INF.2.A24 Einsatz von Videoüberwachungsanlagen (H) [Datenschutzbeauftragte, Haustechnik, Planende]

Die Zutrittskontrolle und die Einbruchmeldung SOLLTEN durch Videoüberwachungsanlagen ergänzt werden. Eine Videoüberwachung SOLLTE in das gesamte Sicherheitskonzept eingebettet werden. Bei der Planung, Konzeption und eventuellen Auswertung von Videoaufzeichnungen MUSS der Datenschutzbeauftragte immer mit einbezogen werden.

Die für eine Videoüberwachung benötigten zentralen Technikkomponenten SOLLTEN in einer geeigneten Umgebung geschützt aufgestellt werden. Es SOLLTE regelmäßig überprüft werden, ob die Videoüberwachungsanlage korrekt funktioniert und ob die mit dem oder der Datenschutzbeauftragten abgestimmten Blickwinkel eingehalten werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

Tickets liés