+INF.7.A5 Ergonomischer Arbeitsplatz (S) [Zentrale Verwaltung, Vorgesetzte]

INF.7.A5 Ergonomischer Arbeitsplatz (S) [Zentrale Verwaltung, Vorgesetzte]

Die Arbeitsplätze aller Mitarbeitenden SOLLTEN ergonomisch eingerichtet sein. Vor allem die Bildschirme SOLLTEN so aufgestellt werden, dass ein ergonomisches und ungestörtes Arbeiten möglich ist. Dabei SOLLTE beachtet werden, dass Bildschirme nicht durch Unbefugte eingesehen werden können. Die Bildschirmarbeitsschutzverordnung (BildscharbV) SOLLTE umgesetzt werden. Alle Arbeitsplätze SOLLTEN für eine möglichst fehlerfreie Bedienung der IT individuell verstellbar sein.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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