+INF.13.A15 Schutz vor Schadsoftware im TGM (S)

INF.13.A15 Schutz vor Schadsoftware im TGM (S)

Können auf einem System keine Virenschutzprogramme gemäß Baustein OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen ausgeführt werden, beispielsweise aufgrund von knappen Ressourcen oder aufgrund von Echtzeitanforderungen, SOLLTEN geeignete alternative Schutzverfahren eingesetzt werden.

Jedes externe System und jeder externe Datenträger SOLLTE vor der Verbindung mit einem TGM-System und vor der Datenübertragung auf Schadsoftware geprüft werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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Liens
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blocks G 0.39 Schadprogramme