+INF.13.A30 Durchführung von Penetrationstests im TGM (H)

INF.13.A30 Durchführung von Penetrationstests im TGM (H)

Um Systeme des TGM und Systeme, die durch das TGM verwaltet werden, entsprechend abzusichern, SOLLTEN bedarfsorientiert Penetrationstests durchgeführt werden. Mindestens SOLLTEN vor der Inbetriebnahme und bei großen Systemänderungen in einer Testumgebung Penetrationstests durchgeführt werden.

Werden im TGM Funktionen der KI genutzt, SOLLTEN diese in die Penetrationstests einbezogen werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

Tickets liés