+INF.14.A8 Anforderungsspezifikation für GA-Systeme (S)

INF.14.A8 Anforderungsspezifikation für GA-Systeme (S)

Ausgehend von der GA-Sicherheitsrichtlinie SOLLTE für die GA eine übergreifende und für jedes GA-System eine eigene Anforderungsspezifikation erstellt werden. Aus den Anforderungen SOLLTEN sich alle wesentlichen Elemente für Architektur und Design des jeweiligen GA-Systems und der Kopplung von GA-Systemen ableiten lassen.

Die Anforderungsspezifikation SOLLTE dokumentiert sowie regelmäßig und zusätzlich bei Bedarf dem Stand der Technik angepasst werden. Darüber hinaus SOLLTE regelmäßig die Umsetzung der Anforderungen geprüft werden.

Es SOLLTEN in der GA ausschließlich Komponenten eingesetzt werden, die eine Authentisierung mindestens über einen änderbaren Anmeldenamen und ein änderbares Passwort bereitstellen.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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