+GEB.9.6 Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur

GEB.9.6 Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur

Gebäudemanagement für Räume für technische Infrastruktur SOLLTE den Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur auf [für den Betrieb zuständige Personen oder Rollen] einschränken.

Erläuterung

HIerzu gehören insbesondere Versorgungsverteiler, z.B. für Netzverteilung, Frischwasser, Abwasser, Stromversorgung und andere zentrale Versorgungseinrichtungen. sind essenziell für die Einsatzfähigkeit und den Schutz des Gebäudes. Der Zugang zu diesen Verteilern kann z.B. durch Schließanlagen, Bewachung und Einbruchmeldesysteme realisiert werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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