+Artikel 5 (3)

Artikel 5 (3)

Bedingungen und Verfahren zur Gewährleistung der rechtzeitigen Umsetzung der Sanierungsoptionen, einschließlich mindestens:

a)

einer Beschreibung des internen Eskalations- und Entscheidungsprozesses, der zur Anwendung kommt, wenn die Anforderungen des jeweiligen Indikators erfüllt sind, und dazu dient, Sanierungsoptionen zu prüfen und zu bestimmen, welche Option angesichts der festgestellten finanziellen Stresssituation gegebenenfalls zu wählen ist, mit Angabe zumindest:

i)

der Rolle und Funktion der an diesem Prozess beteiligten Personen, einschließlich einer Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, oder im Falle der Beteiligung eines Ausschusses am Prozess der Rolle, Aufgaben, Zuständigkeiten und Funktionen der Ausschussmitglieder;

ii)

der zu befolgenden Prozesse;

iii)

der Frist für die Entscheidung über die Sanierungsoptionen sowie des Zeitpunkts und der Art und Weise der Unterrichtung der zuständigen Behörden über die Erfüllung der Anforderungen der Indikatoren;

b)

einer detaillierten Beschreibung der Indikatoren zum Aufzeigen möglicher Anfälligkeiten, Schwachstellen oder Bedrohungen im Hinblick auf mindestens die Kapitalausstattung, die Liquiditätsausstattung, die Profitabilität und das Risikoprofil der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen;

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_DE -

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