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Artikel 37 (3)

Die Interessengruppe betriebliche Altersversorgung setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. Zu diesen Mitgliedern gehören:

a) 

13 Mitglieder, die in ausgewogenem Verhältnis in der Union tätige Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vertreten,

b) 

13 Mitglieder, die Vertreter von Beschäftigten, Vertreter der Begünstigten, Vertreter von KMU sowie Vertreter einschlägiger Berufsverbände vertreten, und

c) 

vier Mitglieder, die renommierte unabhängige Wissenschaftler sind.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
  • Builddate: 30.01.2027 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1094
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE