+AT 4.3.3 Tz 2

AT 4.3.3 Tz 2

Regelmäßige und ggf. anlassbezogene Stresstests sind auch für das Gesamtrisikoprofil des Instituts durchzuführen. Dafür sind geeignete übergeordnete Szenarien zu definieren, die wesentliche interne und externe Einflussfaktoren erfassen. Wechselwirkungen zwischen den wesentlichen Risikoarten sind angemessen zu berücksichtigen. Sehr kleine Institute können auf risikoartenspezifische Stresstests verzichten, sofern im Stresstest für das Gesamtrisikoprofil die betreffenden Risiken negativ beeinflusst werden. Das operationelle Risiko muss von sehr kleinen Instituten dann nicht gestresst werden, wenn adverse Szenarien bereits im Notfallmanagement nach AT 7.3 MaRisk berücksichtigt werden.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
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