+AT 4.4.3 Tz 7

AT 4.4.3 Tz 7

Zu jeder Prüfung ist zeitnah ein schriftlicher Bericht zu erstellen und den zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorzulegen. Der Bericht muss Prüfungsgegenstand, Feststellungen und ggf. Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel enthalten. Wesentliche Mängel sind besonders herauszustellen.

Erläuterung

Abstufung der Mängel

Unter Risikogesichtspunkten wird zwischen „wesentlichen“, „schwerwiegenden“ und „besonders schwerwiegenden“ Mängeln differenziert. Diese Differenzierung stellt eine abgestufte Einordnung der festgestellten Mängel nach ihrer Bedeutung aus Risikosicht dar. Die konkrete Abgrenzung der einzelnen Kategorien obliegt dem jeweiligen Institut. Für Mängel mit geringer Risikorelevanz kann das Institut eigenständige Kriterien definieren.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
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